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  • Profilbild xFischix

    Petri zusammen,
    Ich benötige mal euren Rat.
    Ich habe meinen Angelschein dieses Jahr in Bayern gemacht. Diesen habe ich zunächst für 5 Jahre aktiviert.
    Nun verschlägt es mich wohl aufgrund meiner beruflichen Laufbahn nach NRW.
    Jetzt stellt sich mich die Frage wie ich diesen in NRW verlängere bzw. was habe ich zu beachten?
    Muss ich diesen in Bayern verlängern lassen?

    Danke euch und schonmal einen guten Rutsch ins neue Jahr!

    31.12.17 13:17 0
  • Profilbild Micha223

    Normalerweise brauchst du in NRW den Angelschein erst wieder verlängern, wenn deine 5 Jahre abgelaufen sind bzw. im letzten Jahr zum Ende des Jahres verlängern. Dafür müsstest du dann einfach nur zu der jeweiligen Stadt/Amt gehen und sagen das du deinen Angelschein verlängern möchtest.

    31.12.17 13:27 4
  • Profilbild Fishing Tuerk

    Richtig 😊
    Dein Schein ist in ganz DE gültig
    Und wenn deine 5 Jahre vorbei sind musst du zum Landratsamt wo du gemeldet bist und dir einen neuen ausstellen lassen

    31.12.17 15:03 1
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  • Profilbild xFischix

    Super Sache! Danke dir für die Auskunft! Guten Rutsch dir und weiterhin Petri!

    31.12.17 15:03 0
  • Profilbild Frank Schneider

    Mach dich nur über die Schonzeiten schlau, die könnten in NRW abweichen von dem was auf deinem Schein steht.

    01.01.18 09:15 3
  • Profilbild Philipe.S

    Ist es in NRW nicht so wie in Baden Württemberg, da muss man wenn man her zieht innerhalb des nächsten Jahres den Schein neü schreiben lassen oder sowas in der Art

    01.01.18 09:23 0
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  • Profilbild Samuel Schmid

    Ja das meine ich auch. Bei uns im Kurs ( habe ich erst gemacht ) war einer dabei der hat ein Angelschein schon mal gemacht und ist dann in ein anderes Bundesland umgezogen. Jetzt hat er nicht nur die Prüfung wiederholt sonder hat noch den 30 Stunden Kurs auch noch wiederholt. Also ich bin mir auch nicht sicher wie es ins deinem Bundesland ist, aber ich würde dir empfehlen mal auf das Rathaus zu gehen und dich erkundigen lassen. Wenn du es 2 mal den Angelschein machen musst hast du auch nichts davon. 🤔

    01.01.18 12:06 0
  • Profilbild Philipe.S

    Ja, nur kosten, und in BW ist es 100% nicht so dass man alles wiederholen muss, höchstens die prüfung, glaub aber auch nicht

    01.01.18 12:11 0
  • Profilbild Samuel Schmid

    Nein, ich glaub du verstehst das falsch. Ich meine wenn du ihn nicht bis zum nachkommendem Kalenderjahr umschreiben lässt dann ist er nicht mehr gültig und du musst dann alles nochmal wiederholen. Also so musste er es halt machen.(er hat ihn nicht umschreiben lassen)

    01.01.18 12:19 0
  • Profilbild Philipe.S

    Achso, ja das stimmt, der verfällt dann

    01.01.18 12:24 0
  • Profilbild Samuel Schmid

    Ja, das war von mir blöd geschrieben. Aber jetzt wissen wir was wir meinen😀👍😜

    01.01.18 12:33 0
  • Profilbild Micha223

    Normalerweise brauch man auch die Prüfung nicht wiederholen, du musst halt nur dein Prüfingsbescheid von der Fischereiprüfung gut aufbewahren und den dann mit vorzeigen. Damit sie sehen das du die Prüfung abgeschlossen hast, nur wenn du den Bescheid mal verlierst dann wird es schwierig.

    01.01.18 13:18 0
  • Profilbild xFischix

    Ich kann mir nicht vorstellen dass die Prüfung wiederholt werden muss. Man bekommt ja eine Urkunde nach bestandener Prüfung, zumindest war es so bei mir in Bayern. Diese muss man eben aufbewahren und bei Bedarf kann man diese ja vorlegen. Der Schein an sich gilt ja ein Leben lang.

    01.01.18 15:15 0
  • Profilbild Fishing Tuerk

    Richtig da muss man nichts wiederholen
    Das Zeugnis ist ein Leben lang gültig und gilt in ganz DE

    01.01.18 16:36 0
  • Profilbild Astacus

    Es sei den man verliert das Zeugnis z.B. nach einen Wohnungsbrandt. Wenn Zeugnis und der Schein sich im Rauch aufgelöst haben muss man die Prüfung wiederholen. 😞

    01.01.18 17:47 0
  • Profilbild Fishing Tuerk

    wieso sollte man diese wiederholen?
    deine Prüfung ist doch bei der Kreisverwaltung registriert
    Du musst ja auch nicht deinen Führerschein neu machen nur weil du deinen Schein verloren hast

    01.01.18 17:52 1
  • Profilbild Andy2603

    Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Zuzug in Nordrhein-Westfalen, auch nach Ablauf seiner Gültigkeit, ohne weiteres umgeschrieben. In anderen Ländern der Bundesrepublik abgelegte Fischerprüfungen werden anerkannt, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen hatte.

    02.01.18 12:57 0
  • Profilbild Andy2603

    hier aus der quelle: link20fischereiaufsicht/sonderregelungen%20zum%link

    02.01.18 12:59 0
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