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    Ich habe mich gefragt wie es mit der Betreuung eines Jugendlichen beim Angeln ist?!

    Ich habe den Fischerreischein gemacht und Erfolgreich bestanden. Außerdem bin ich momentan 15 Jahre alt werde aber bald 16.

    Nun wieder zu der eigentlichen Frage:
    Wie ist es mit der Betreuung von Jugendlichen? Ich weiß das ich ein Jugendlicher oder Erwachsener mitkommen darf zum zuschauen😅 aber wie ist es mit einem der seinen Jugenfischerreischen hat, zähle ich da als aufsichtsperson? Wie ist es mit einem Jugendlichen der noch keinen Fischerreischein hat? Ich weiß da nur das er zuschauen und Keschern darf aber dürfte der noch was?

    Schonmal vielen Dank für alle Antworten

    13.04.23 19:26 1
  • Profilbild basti.98

    Ne die Aufsichtsperson muss neben dem Fischerschein auch noch die Volljährigkeit aufweisen können.

    13.04.23 19:50 1
  • Profilbild MasterSilurus

    Ah okay, gmdas wusste ich nicht konkret weil ich war letztes bei einem Forellenteich beim Fischen und da haben die gesagt das mein Cousin mitfischen darf und das das schon so passt, also ist das nicht so?

    13.04.23 19:57 0
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  • Profilbild basti.98

    An Forellenteich machen die sich oft die eigenen Regeln bzw denen ist alles ega, Hauptsache es wird gezahlt.

    Ansonsten wirst du an anderen Gewässern als U18-Person trotz Fischereischeins nicht die Aufsichtsperson übernehmen können.

    13.04.23 20:09 2
  • Profilbild MasterSilurus

    OK, gut dann weiß ich bescheid, vielen Dank 👍🏼

    13.04.23 20:10 0
  • Profilbild basti.98

    Kein Ding, zur Not fährst halt an den Forellensee ;)

    13.04.23 20:16 0
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  • Profilbild MasterSilurus

    Ja, das is immer ne möglichkeit 😅

    13.04.23 20:17 0
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