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kolonkoSenior

Moin, bin letztes Jahr von Bayern nach Lüssow gezogen, hab in Bayern mein Fischereischein erst kurz davor auf Lebenszeit geholt zählt der jetzt auch hier in MeckPom? Was wäre besser um die zahlreichen Seen Beangeln zu dürfen in einen Verein eintreten? Oder wie würdet ihr das machen. Nun zu mir bin 53 Jahre jung, Fischerprüfung hab in Halle an der Saale gemacht nach der Wende und die letzten Jahre das Angeln vernachlässigt wegen der Arbeit ( bin in Schichten Arbeiten gewesen) Danke euch schon mal für eure Hilfe

vor 1 Monat
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Unbekannt

Der Fischereischein ist Bundesweit gültig. Zum Beangeln der Seen kann ich leider nichts sagen. Ich würde es so machen, dass ich mir ansehe, welches Gewässer ich beangeln möchte und dann gucke, wie ich da an die entsprechende Erlaubnis komme (im Verein oder als Gast).

vor 1 Monat
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Mox

Es stimmt zwar, dass der Fischereischein bundesweit gültig ist, was jedoch nicht bedeutet, dass man den Fischereischein im neuen Bundesland nicht erneut ausstellen lassen muss. In der Regel muss der Schein bei einem Umzug in ein neues Bundesland umgeschrieben/neu ausgestellt werden. Dies wird in den jeweiligen Landesfischereigesetzen geregelt. Manchmal muss auch die Fischereiabgabe erneut geleistet werden. Bundesweit gültig bedeutet, dass dein Fischereischein in ganz Deutschland anerkannt wird. (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar) Der Link vom Anglerverband MV erklärt alles ganz gut. Ansonsten empfehle ich die Paragrafen 7 ff des Landesfischereigesetzes MV. Grüße und Petri

vor 1 Monat
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Unbekannt

Oh, danke fürs Richtigstellen. Das mit dem Umtauschen der Fischereischeine kannte ich noch nicht 👍🏻

vor 1 Monat
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Mox

In Bayern ist es z.B. so, dass bei einem Umzug innerhalb Bayerns eine Adressänderung auf dem Fischereischein nicht notwendig ist (bin erst vor kurzem umgezogen...). Bei Bundeslandwechsel muss i.d.R. das Dokument neu ausgestellt werden. War bei meinem Umzug von Sachsen nach Bayern kein Problem. Das hat die für mich zuständige Gemeinde gemacht. @c-e-v Keine Ursache, genau für diesen Erfahrungsaustausch ist das Forum ja da.

vor 1 Monat
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MadMax91

Such schon mal dein Prüfungszeugnis. Das wird in der Regel beim umschreiben lassen verlangt. Sonst Zweitschrift beantragen beim bayerischen Landesfischereiverband. Kostet halt ein paar Euro

vor 1 Monat
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Tiger900

So eine Frage kann man sich ganz einfach quasi selbst beantworten, indem man mal ins jeweilige Fischereigesetz des Bundeslandes schaut wo man Angeln möchte bzw. wo man wohnt. Das jeweilige Gesetz + die jeweilige Gewässerordnung sollte man ja immer kennen. Auszug aus dem Fischereigesetz von MV: "(8) Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland von einer staatlichen Stelle erteilt oder staatlich anerkannt sind, stehen dem Fischereischein nach diesem Gesetz gleich, solange sie gültig sind und die berechtigte Person ihren Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hat." Somit ist der quasi erst einmal ungültig, bis er umgeschrieben wird. 😉

vor 1 Monat
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kolonkoSenior

Hmm ist doch etwas kompliziert dachte das das einfacher von statten geht, werd mich mal schlau machen wo ich mich umgemeldet habe die sollten mir doch eine ordentliche rechtlich Auskunft geben können. Aber ich danke euch für eure Antworten und freu mich wenn ich endlich wieder ans Wasser kann.

vor 1 Monat
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Tiger900

Was willst du denn für eine "ordentliche rechtliche Auskunft" haben. Mein Auszug ist aus dem Fischereigesetz von Mecklenburg-Vorpommern und das ist die rechtliche Grundlage dafür. Wenn du mir nicht glaubst, kannst du dieses Gesetz ganz einfach im Internet finden. Übrigens ist das eine "Regel" die es fast in jedem Bundesland so bzw. so ähnlich gibt, da Angeln nun einmal Ländersache ist. Erfolgt ein Umzug muss der Fischereischein oft umgeschrieben werden. In Bayern ist es z.B. so geregelt: "Gleichstellung anderer Fischereischeine und Fischerprüfungen (1) In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Fischereischeine gelten auch in Bayern, soweit die Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeins ihre Hauptwohnung (§ 21 Abs. 2 und § 22 des Bundesmeldegesetzes – BMG) nicht in Bayern hatten. Von der Geltung ausgenommen sind Fischereischeine, die 1. ohne Ablegen der landesgesetzlich vorgeschriebenen Fischerprüfung oder 2. aufgrund ihrer zeitlichen Befristung ohne Fischerprüfung an Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurden. Nimmt der Inhaber eines Fischereischeins nach Satz 1 seine Hauptwohnung in Bayern, gilt der Fischereischein hier längstens bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer." Quelle hier die Fischereiverordnung von Bayern. Und genau deshalb ist es immer wichtig, dass man das Fischereigesetz, die Fischereiverordnung und die Gewässer Ordnung kennt, bevor man ans Wasser geht.

vor 1 Monat
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