Frage zum Fischereischein
Moin, ich komme aus Niedersachsen und habe vor mit einem Kollegen nach Baden-Württemberg an den Neckar zu fahren, um dort zu angeln. Wir haben beide nur das Prüfungszeugnis und nicht den Fischereischein und fragen uns, ob das Prüfungszeugnis ausreichend ist, um sich eine Gastkarte zu kaufen, oder wir den Fischereischein dazu brauchen. Danke im voraus
Entschuldigt mich wenn ich falsch liege aber in Baden Württemberg Brauch man allgemein einen gültigen Angelschein um die Gastkarte erwerben und dementsprechend auch dort angeln zu dürfen.
Kurz und bündig, ohne Fischereischein wird dir kein Geschäft oder Verein eine Gästekarte ausstellen.
PauleM Das Ding ist, dass ich bisher in meiner Gegend für alle Vereine Gastkarten kriegen konnte. Und das nur mit dem Prüfungszeugnis. Danke für die Antworten
So ist ja auch die Rechtslage in NDS. Da reicht das Prüfungszeugnis. Überall anders leider nicht. 🤷
Du brauchst den Angelschein. Prüfungszeugnis reicht nicht. Es geht ja darum das du die Fischereiabgabe leistest.
Ja, ist halt NDS. Hier braucht mal ja rechtlich gesehen nichtmal die Prüfung. Der Pächter entscheidet wer angeln darf und wenn das Vereine sind setzen die in der Regel die Prüfung voraus. Soweit ich weiß sind die Regeln dazu überall in Deutschland strenger und der Fischereischein rechtlich vorgeschrieben.
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