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  • Profilbild Jessi Mül Ler

    Ich habe eine Frage bzgl des Jugendfischereischeins.
    Mein Sohn 11 Jahre jung hat einen "Fischereischein auf Lebenszeit" von unserer Gemeinde ausgestellt bekommen.
    Es steht nirgends etwas von Jugendfischereischein oder einem Ablaufdatum.
    Ich war auch schon ein zweites Mal bei der Gemeinde und habe mich nach der Richtigkeit erkundigt. Die meinten nur es gibt keinen anderen für die Jugend.

    Was machen wir jetzt damit?

    23.10.22 16:48 1
  • Unbekannt

    Hallo, wie seht der denn aus? Hier Mal der Auszug aus dem Fischereigesetz von Bayern:

    Art. 47
    "Gültigkeitsdauer; Jugendfischereischein
    (1) Der Fischereischein wird auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit), als Jugendfischereischein oder als Fischereischein für volljährige Personen ohne bestandene Fischerprüfung erteilt. Eine Erteilung in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
    (2) Personen, die das zehnte, nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, können einen Jugendfischereischein erhalten, der mit Wirkung vom Ausstellungstag für die Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt wird. "

    Es gibt also einen Jugendfischereischein und bei Google findet man auch Bilder dazu. Generell wäre der Fehler ja toll für seinen Sohn, ABER der richtigen Fischereischein kann es ja erst am 14 Jahren, mit bestandener Prüfung, bekommen. Somit kann es bei einer Kontrolle richtig Probleme geben, wenn der mit 11 Jahren schon den richtigen Fischereischein hat. Fahre noch mal zur Gemeinde und zeige den Auszug aus dem Fischereigesetz vor und die Bilder aus dem Internet. Ansonsten mal die zuständige Fischereibehörde informieren.

    23.10.22 17:19 2
  • Profilbild Jessi Mül Ler

    Habe nur sein Bild und unsere Adresse zensiert.

    Ich war schon 2x bei der Gemeinde.
    Vermutlich muss ich bei der Behörde anfragen

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    23.10.22 17:28 1
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  • Profilbild max.zilles

    vermute Mal er kann ihn nur bis zur Volljährigkeit nutzen oder bis zum 14. Lebensjahr

    23.10.22 18:13 0
  • Unbekannt

    Sieht echt aus wie der richtige Fischereischein. Was hast du denn bezahlt? Der kostet ja 300 Euro, wenn der mit 14 Jahren ausgestellt wird.
    Frage bei der Behörde nach. In dem Alter darf der den noch nicht haben

    23.10.22 18:44 4
  • Profilbild Jessi Mül Ler

    15€ habe ich bezahlt. Der Preis wäre ja normal für den Jugendschein.
    Ich habe schon bei vielen Vereinen nachgefragt, keiner kann mir was dazu sagen.

    23.10.22 18:46 2
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  • Profilbild Fly

    Interresannt wäre die Rückseite.
    Da sind Stempel drauf.
    Mir wurde auch der Lebebszeit gegeben obwohl ich den 5 Jahres beantragt hatte.
    Hieß damals auch das es nur der gibt.

    Aber für die Jugend stand bis jetzt schon immer Jugendfischereischein drauf.

    23.10.22 18:50 0
  • Profilbild Daniel SEH

    Ich habe auch noch meinen jugendschein, der sieht 1zu1 gleich aus..

    23.10.22 20:12 1
  • Profilbild Daniel SEH

    Also auch mit dem hecht unten drauf, gleich beschriftet usw...

    23.10.22 20:13 0
  • Unbekannt

    Na vielleicht kann mal jemand mit dem "richtigen" Schein aus Bayern was dazu schreiben. Wenn der auch so aussieht stellt sich mir die Frage, wie ein Fischereiaufseher bei einem 14 jährigen feststellen will, dass das "nur" ein Jugendfischereischein ist. Aber vielleicht hat der "richtige" ja eine andere Farbe.

    24.10.22 03:04 0
  • Unbekannt

    Das ist ein Schein für erwachsene, Grüße aus südbayern

    24.10.22 03:40 0
  • Unbekannt

    Super, also dann doch der falsche Fischereischein wie bereits vermutet. Alles andere hätte mich auch gewundert.
    Naja, wenn keine Kontrolle kommt hat er ab 14 Jahren gleich den richtigen Schein. Glückwunsch

    24.10.22 03:42 1
  • Unbekannt

    Ja da könnte es aber Probleme geben, der muss umbeschrieben werden

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    24.10.22 03:45 0
  • Unbekannt

    Warum muss der umgeschrieben werden, wenn es keine Kontrolle gibt. Ist er 14 kann er ja den richtigen Schein haben und dann fragt keiner mehr nach. Und am Ende war die Mutter 2x auf der Gemeinde und hat nachgefragt. Mehr kann man nicht machen. Bis er 14 Jahre ist, würde ich natürlich nach den Vorschriften des Jugendschein Angeln. Also nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein. Dann link auch nicht gegen das Fischereigesetz verstoßen und der Schein wird maximal eingezogen. Eine Strafe für die falsche Ausstellung gibt es jedenfalls nicht.

    24.10.22 03:58 0
  • Unbekannt

    Ne gibt es natürlich nicht, das ist korrekt aber die fischereiabgabe mit 15€ ist falsch und somit wird er keinen Gewässer Erlaubnis Schein erwerben können, wenn er das 16. Lebensjahr erreicht hat

    24.10.22 04:00 0
  • Unbekannt

    Zur Info. Fischereischein auf Lebenszeit ist nur gültig wenn die Rückseite durch eine Abgabe von mindestens 4 Jahren oder lebenslangen fischereiabgabe durch einen Stempel entrichtet worden sind.

    24.10.22 04:09 0
  • Unbekannt

    OK, aber wieso jetzt das 16. Lebensjahr. Der Jugendschein ist ja bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres gültig und den richtigen kann er mit 14 Jahren bekommen.
    Also ist die Rückseite jetzt noch interessant.

    24.10.22 04:17 0
  • Unbekannt

    Sorry das war jetzt ein Tipp Fehler 18 Jahre ist korrekt

    24.10.22 04:20 0
  • Profilbild Jessi Mül Ler

    Ich lasse ihn nach wie vor nur mit einem Erwachsenen Inhaber eines Scheins Fischen.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Ich werde trotzdem noch bei der Behörde anrufen und mich nochmal erkundigen.

    Danke euch für die Antworten 😊

    24.10.22 04:32 0
  • Unbekannt

    Die Rückseite wäre interessant

    24.10.22 04:32 0
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