Beiträge

  • Unbekannt

    Ich würde gern mit meinem Vater an anderen Gewässern als Privaten angeln. Dafür braucht er aber einen Angelschein. Die Prüfung hat er abgelegt und er besaß den Schein auch lange. Doch er hat ihn seit 25 Jahren nicht verlängert, weil er bis ich zu angeln anfing, selber nicht geangelt hat.
    Nun die Frage:
    Kann man den wieder normal beim Amt verlängern lassen oder muss er die Prüfung wiederholen?

    03.01.21 00:27 0
  • Profilbild Crp_Simon

    Soweit ich weiß kann er den einfach verlängern lassen

    03.01.21 00:30 1
  • Profilbild altafalta

    kann er verlängern lassen. hat n Arbeitskollege auch gemacht nach langer Abstinenz.

    03.01.21 00:40 2
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  • Profilbild Maximilian Till

    Marc ruft einfach mal beim Bürgerbüro der Stadt Dülmen durch,aber eigentlich kann man den so verlängern lassen

    03.01.21 06:37 2
  • Unbekannt

    Genau, einfach mal bei der zuständigen Behörde anfragen. Da muss er dann ja eh hin und die sagen ihm auch, was er mitbringen muss und wie es zur Zeit unter CORONA abläuft. Denke der Ausweis von heute sieht vielleicht auch etwas anders aus.

    03.01.21 07:27 0
  • Profilbild Hoegi 66

    den alten abgelaufenen mitnehmen, neues Pass Bild, und schon gibt es beim Amt einen neuen 5 Jahres Fischereischein. Petri.

    03.01.21 09:55 0
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  • Profilbild ZanderGummi

    Genau, nur aktuelles Foto und alten Schein mit, etwas Geld dazu und dann läuft das. War bei mir auch so...

    03.01.21 10:10 0
  • Profilbild WawA4n

    Kostet grob 50€ für 5 Jahre, wenn ich mich richt entsinne?

    03.01.21 10:25 0
  • Unbekannt

    Achja, ich sollte dazu sagen, dass der alte Schein nicht da ist

    03.01.21 11:36 0
  • Profilbild WawA4n

    Dann gibt es nur noch 3 Varianten.
    Die einfachste wäre, einen Nachweis über eine erbrachte Prüfung zu erbringen, sofern dieser Nachweis zuhause ist.

    Ist der Nachweis nicht mehr zuhause vorhanden, kann man bei der Institution, an der man die Prüfung abgelegt hat, nachfragen ob ein solcher Nachweis in Form eines Dokuments vorhanden ist.

    Möglichkeit 2 wäre es, evtl bei der auszustellenden Behörde nachzufragen, ob es evtl noch den Nachweis von vor 25 Jahren gibt und man dies anhand dessen, erneut ausstellen kann.

    Variante 3 und ungünstigste zugleich, wäre es, nur die Prüfung ohne Kurse, erneut abzulegen.

    03.01.21 11:46 0
  • Unbekannt

    ok danke euch. Werden demnächst beim Amt nachfragen

    03.01.21 11:57 0
  • Profilbild Jonah05

    Wenn du den Schein hast und das Prüfungszeugnis, kannst du den Schein einfach verlängern lassen...

    03.01.21 13:03 0
  • Profilbild Bieber1

    Wenn er seinen alten Fischereischein noch hat kein Problem. Kann alles Online gemacht werden. Kostet 35 € auf Lebenszeit.

    10.01.21 10:11 0
  • Profilbild altafalta

    in NRW gibt es keinen Schein auf Lebenszeit

    10.01.21 11:13 1
  • Unbekannt

    Also bei uns muss man die Prüfbescheinigung vorlegen. Auch nach 25 Jahren.

    10.01.21 11:20 0
  • Profilbild Bieber1

    In Sachsen gibt es das. War erst auf 5 Jahre beschränkt und seit einigen Jahren gibt es den auch auf Lebenszeit.

    10.01.21 20:26 0
  • Unbekannt

    @Bieber1: Angeln ist Ländersache und jedes Bundesland hat seine eigenen Bestimmungen. Es ist ja schön, dass du hier immer Helfen willst. Aber Aussagen wie es bei dir in Sachsen ist bringen niemanden etwas, wen er nicht in Sachsen wohnt. OK, er weiß wie es bei euch ist, aber das Hilft ihm dann halt nicht wirklich.
    Ist auch nicht böse gemeint, aber hier im Forum kommen sehr oft "falsche" Informationen an, weil halt die Sache mit der Ländersache nicht bedacht wird. Bei uns in Brandenburg gibt es den Fischereischein auf auf Lebenszeit, aber halt nicht in jedem Bundesland.

    11.01.21 06:05 1
  • Profilbild luki_angelt

    Bei uns in Bayern, wo es ja alles ein wenig strenger zugeht, musste ich zur Verlängerung nach über 10 Jahren meinen alten Schein vorzeigen. Laut Aussage des Amtes ist es genau so wie es @WawA4n schon beschrieben hat.

    11.01.21 07:11 0
  • Profilbild Bieber1

    @ Firestorm72. Ich weiß ja nicht aus welchem Bundesland er kommt. Daher weiß ich auch nicht wie die Bestimmungen da sind. Deshalb kann ich Ihm nur sagen wie es bei uns ist. In BW scheint es ähnlich zu sein. Nur ob da auch auf Lebenszeit geht weiß ich nicht. In manch anderem Bundesland ist es auch ähnlich. Eine kurze Nachfrage bei der Fischereibehörde hilft da manchmal. Und wenn er im Verein ist, einfach fragen.

    11.01.21 07:35 0
  • Unbekannt

    Bei uns in BW gibts keinen Schein auf Lebzeiten. Bei uns in BW ist wie Luki schreibt in Bayern. Max sind 10 Jahre dann muss man wieder verlängern.

    11.01.21 08:43 0
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