Schleswig-Holstein Angelerlaubnis
Hallo zusammen, Ich habe versucht mich online zu informieren was ich machen muss, um in Schleswig-Holstein an der Ostsee zu angeln. Ich komme aus Brandenburg, habe eine abgelgte Angelprüfung und die Fischerei Abgabe entrichtet. Muss ich nochmal die Fischereiabgabe für SH entrichten? Benötige ich trotz abgelegter Angelprüfung einen Touristenfischereischein? Oder besser muss ich überhaupt noch etwas machen um an einem Freien Gewässer in SH angeln zu dürfen? Wenn ja, was? LG Moritz Heinrich
Für die Ostsee venötigst du nur die Fischereiabgabemarke. "Wenn Sie einen gültigen Fischereischein aus einem anderen Bundesland besitzen, wird dieser in Schleswig-Holstein anerkannt. Allerdings müssen Sie zusätzlich die Fischereiabgabe des Landes Schleswig-Holstein bezahlen – unabhängig davon, wie und wo der Fischfang ausgeübt werden soll." Text aus dem Internet und auf (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar) Fischerei, Gesetze und Verordnungen, findest du es auch noch einmal. Die Angelgeschäfte vor Ort helfen dir auch weiter und die Fischereiabgabe kannst du dort auch entrichten.
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