Beiträge

  • Profilbild TuV_Jan

    Moin,

    Allgemein wird für das Angeln an der Weser im Bereich Bremen bis Küsten die Weserkarte des Fischereiamtes Bremerhaven benötigt.

    Laut Nds. FischG ist in Küstengewässer der Fischfang allerdings frei. Somit ohne Angelschein möglich. In Anlage 1 wird die Weser bis unterhalb Stadtgrenze Bremen als Küstengewässer bezeichnet.

    Somit meine Frage, laut Gesetz braucht man keinen Angelschein um dort zu fischen, laut Fischereiamt Bremerhaven allerdings schon.

    Wie kann man das verstehen? Bzw. kann jemand erklären wieso hier nicht das Gesetz gilt? Bzw. Versteh ich es vielleicht falsch?

    Danke für die Infos :)

    29.12.21 12:22 0
  • Profilbild Babo07

    Dieser Post wurde gelöscht.

    29.12.21 20:54 0
  • Profilbild AS-Sportfishing

    Hinsichtlich der gesetzlichen Grundlage zur Pflicht des Erwerbs einer Weserkarte sei verwiesen auf ausführliche Antworten der niedersächsischen Landesregierung auf die Kleine Anfrage der MdL Thümler/Thiele (Landtagsdrucksache (Drs.) 17/3874) sowie der Kleinen Anfrage des MdL Thümler (Drs. 17/4201). Aus den Darstellungen folgt, dass das Land Niedersachsen das Fischereirecht für den in Rede stehenden Teil der Weser hat und diese beschränken darf. Hierbei handelt das Land privatrechtlich und ist befugt, die Ausübung der Fischerei von einer Entgeltzahlung abhängig zu machen (Erl. d. ML v. 10.12.2007 – 102.1-652250-5 (2), Nds. MBl. Nr. 2/2008 S.38).

    20.03.23 22:56 0
  • Werbung
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler