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  • Profilbild MaxBurg

    Hallo, hier mal ne Frage in die Runde.
    Ich selbst bin seit Jahren Angler habe auch alles was ich dafür brauche.
    Mir ist auch klar das ich normal nur zwei Ruten am Wasser führen darf.
    habe aber drei Kinder, im Alter von 8, 6 und 5 Jahren.
    Ich hab jetzt vor die drei mit ans Wasser zunehmen und wollte jeden von den drei eine kleine Rute in die Hand drücken. Ich hab dann natürlich keine Rute im Wasser aber eben die drei von den Kindern. wollte den Kids ein paar Maden an den Haken hängen so das evtl ein paar kleine weissfische fangen..
    Seht ihr da ein Problem, zählte die dritte Rute schon als fischwilderei..?
    VG Maxburg1832

    22.08.23 14:42 1
  • Unbekannt

    Also ich sehe da kein Problem, die fischereiaufsicht aber bestimmt!
    Würde ich jedenfalls nicht machen sondern die Kinder lieber abwechseln lassen

    22.08.23 14:48 3
  • Profilbild ZanderGummi

    Die zulässige Anzahl der Ruten ist Gewässersache...
    Die Bestimmungen für Kinder sind Ländersache und hängen oft vom Alter ab... manchmal dürfen Kinder in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers eine eigene Angel führen, hängt aber auch vom Alter ab... manchmal dürfen sie unter Aufsicht eine Angel des erwachsenen Fischereischeininhabers führen...
    Falls bei dir nur Führung unter Aufsicht erlaubt ist, kann es empfindlich werden, wenn du eine dritte Rute raus bringst, da es so ist, als würdest du mit 3 Ruten fischen.

    Und ich würde eine zusätzliche Person mitnehmen, wenn du wirklich mit 3 Kindern losziehen möchtest. Falls mal ein Kind ins Wasser fällt, kannst du handeln und die anderen Kinder sind in der Zwischenzeit nicht unbeaufsichtigt...

    Einige Infos findest du hier:
    link

    Würde das aber nochmal explizit in deiner Landesordnung checken...

    22.08.23 15:01 3
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  • Profilbild Toni79

    Bei uns im LK ist es so geregelt: Habe meiner Tochter einen Jugendfischereischein geholt der bis zum vollendeten 14 Lebensjahr seine Gültigkeit hat. Ich glaube der hat einmalig 20€ gekostet. Somit kann sie immer mit mir oder einem anderen der einen Fischereischein besitzt mitgehen und selber angeln. Gibt es so was bei euch?

    22.08.23 15:48 0
  • Unbekannt

    Aber erst ab 8 Jahre oder Toni?

    22.08.23 15:49 0
  • Unbekannt

    bzw. bei mir in Thüringen können meine Kinder den jugendfischereischein erst ab 8 Jahre bekommen was ich total bescheuert finde.

    22.08.23 15:51 0
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  • Profilbild Toni79

    Das kann ich nicht genau sagen. Damals war meine Tochter 9 Jahre gewesen wo ich ihn geholt habe.

    22.08.23 15:52 0
  • Profilbild Philipp Beeh

    Schau wirklich genau in die Bestimmungen des Gewässers und deines Fischerei Gesetzes.

    Gibt Bundesländer da dürfen Kinder ohne Jugendschein gar nicht angeln sondern lediglich beim Fischfang unterstützen.

    Ist es nicht erlaubt und du hast drei Ruten drin ist es definitiv fischwilderei

    22.08.23 17:36 0
  • Unbekannt

    da Kinder generell erst ab 12 den Schein machen können, ist es in den meisten Bundesländern darunter erlaubt zu angeln , in Begleitung eines Fischereischein Inhabers . du darfst übrigens 2 stationär Ruten und 1 kopfrute benutzen, was in Summe 3 angeln ergibt . wobei die stippe sich als die fängigste erweisen wird und die drei sich drum streiten werden. sie dürfen auch alles machen, nur das berühren des lebenden Fisch ist untersagt , das obliegt dem Fischereischein Inhaber.

    22.08.23 18:12 0
  • Unbekannt

    *edit , ab 8 Jahren selbstverständlich

    22.08.23 18:14 0
  • Unbekannt

    Sachsen-Anhalt
    Regelung: §29, Abs. 1 FischG „Personen, die das achte, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, darf nur ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dasselbe gilt für Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nur die Jugendfischerprüfung bestanden haben.“
    Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers beteiligt werden. Ein Kind unter 9 Jahren kann keinen Erlaubnisschein oder Jugendfischereischein erhalten. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen.
    Das Kind unter 9 Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abködern und diesen betäuben oder töten. Der erwachsenen Angler, bei dem das Kind mitangelt, muss eine Person sein, die im vollem Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit eingreifen können und darf sich nicht vom Angelplatz entfernen.

    22.08.23 18:20 0
  • Unbekannt

    Das ist Deutschland. Wie sollen denn unsere Kinder an sie Natur und an das schöne Hobby herangeführt werden, wenn es in jedem Bundesland anders geregelt ist. In einem dürfen sie die Angel halten, im anderen nicht. Ich bin ab dem 5. Lebensjahr allein angeln gegangen, ohne Aufsicht. Ich lebe noch, was ein Wunder

    22.08.23 18:42 2
  • Profilbild Balkhash

    Zieh den Kindern bitte eine Schwimmweste an. Das kann schnell nach hinten losgehen. Drehst dich um und schwups, weist du nicht wo du suchen sollst…
    Viel Spaß und schöne Fische euch

    22.08.23 18:47 0
  • Unbekannt

    Schwimmwesten gab es in meiner Kindheit garnicht. Ich konnte schwimmen! Vom 5. bis zum 7. Lebensjahr dreimal in der Woche zwei Stunden Schwimmtraining. Mit 7 hatte ich die 3. Schwimmstufe.

    22.08.23 18:55 2
  • Profilbild MaxBurg

    Danke für die super Antworten, ein klasse forum.
    Natürlich bin ich nicht alleine mit den kleinen am Wasser aber der zweite Erwachsene hat halt keinen Schein.
    Schwimmwesten sind auch dabei und das Seepferdchen haben sie alle drei auch.
    Um allen Schwierigkeiten aus dem Weg zugehen, werde ich nur zwei Ruten auslegen und die Kids dürfen sich abwechseln beim drillen, wobei ich mir das mit der kopfrute und den zwei stationären nochmal überlegen muss.
    selbstverständlich übernehme ich als fischereischein Inhaber die Fische hege.
    Petri heil

    22.08.23 19:32 1
  • Profilbild Philipp Beeh

    MaxBurg alles schön und gut was V Lek schreibt aber das gilt halt nicht in Deutschland. Jedes Bundesland hat eigene Regeln was die Fischerei anbelangt also les dich mal ins Fischereigesetz und die Gewässerordnung deines Gewässers ein.

    Am Ende gilt nämlich wie immer der bekannte Satz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“!

    Wie du hier siehst ist es in RLP ganz anders:


    § 35 Besondere Fischereischeine

    (1) Personen, die das siebte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Die Fischereibehörde kann Ausnahmen für Personen zulassen, die als Berufsfischer ausgebildet werden.

    (2) Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.

    (3) Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers. Bei Personen, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Fischereischeininhaber stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen. Personen vor Vollendung des zehnten Lebensjahres ist das Abködern lebender Fische und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt.

    (4) Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein werden nach dem vom fachlich zuständigen Ministerium bestimmten Muster jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt.

    Bedeutet ab 7 Jahren kannst du für die Kids einen Jugendfischereischein holen dann dürfen sie selber angeln. Darunter dürfen sie nur helfen und da steht genau das im Gesetz:

    (2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich

    für Personen, die einen Fischereiberechtigten, Fischereipächter oder einen von diesen beauftragten Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfanges unterstützen; dies gilt nicht für die Ausübung des Fischfanges mit der Handangel oder mit Geräten zum Fang von Köderfischen,

    Bedeutet unter 7 dürfen sie natürlich nur rein rechtlich gesehen keinen Fisch fangen sondern lediglich unterstützen. Was genau da gemeint ist müsste ich jetzt auch noch raussuchen kann ich gerne morgen schauen.

    22.08.23 20:48 0
  • Profilbild Balkhash

    @Ingo-Bingo ja wir wissen jetzt alle das du ein ganz doller Schwimmer bist. Du warst bestimmt ein sehr talentiertes Kind. Vor garnicht langer Zeit hatten wir aber leider eine Pandemie und die Menschheit konnte nicht immer Schwimmen lernen. Außerdem gibt es auch Kinder mit Einschränkungen oder Behinderungen die wohl ihr Leben lang nie schwimmen lernen werden. Deshalb ist dein Post nicht mehr wert und nicht weiter gekommen als ein Kuhfladen.

    22.08.23 22:33 2
  • Profilbild Philipp Beeh

    Ingo-Bingo ich glaube mal kaum dass du vor 1800 geboren wurdest. Die ersten Schwimmwesten gab es nämlich ab 1800, damals noch aus Kork.
    Im 19. Jahrhundert kamen dann nach und nach die ersten selbst aufblasbaren 😉
    Und wie balkhash sagt können viele Kinder noch nicht so gut oder gar nicht schwimmen da es keinerlei Möglichkeiten gab 2 Jahre lang

    23.08.23 05:51 0
  • Unbekannt

    Philipp Beeh, vielleicht im ersten Leben, wer weiß 🤷
    Meine Angelkumpels und ich hatten jedenfalls keine Schwimmwesten.
    Es ging hier aber nicht um die Sicherheit der Kinder des Themenerstellers, sondern darum, ob sie eine Angel halten dürfen.
    Als Vater der Kinder wird er sicher alles für die Sicherheit seiner Kinder tun. Das obliegt seiner Verantwortung, da braucht es keine Lehrmeister, die ihm die Welt erklären wollen.
    Allgemein ist es heutzutage schwer, Schwimmkurse für Kinder zu bekommen. Wir hatten ab der 4. Klasse Schwimmunterricht in der Schule.
    Da ich aber schon vorher ans Wasser wollte, musste ich ab dem 5. Lebensjahr schwimmen lernen. Mit Talent hatte das wenig zu tun und Spaß war das auch nicht als 5 jähriger von einem richtigen Trainer allein abends in einem 50m Becken trainiert zu werden. Da ist manche Träne geflossen. Aber letztlich hatte ich einfach Glück, so früh schwimmen zu lernen.

    23.08.23 07:19 1
  • Profilbild ZanderGummi

    Na ja, schwimmen zu können ist wirklich nur ein Teil des Themas. In einer Badehose durch ein Becken zu strampeln ist eine ganz andere Nummer als sich mit Klamotten wieder aus dem Wasser zu kämpfen. Da spielt die Uferbeschaffenheit usw. eine riesen Rolle.
    Davon mal ab, haben 5 jährige noch nicht die kognitiven Fähigkeiten, die ggf. notwendig sind um Gefahren etc. richtig zu erkennen und das Verhalten darauf anzupassen. Deswegen wird der sog. "Fahrradführerschein" meist auch erst zum Ende der Grundschule gemacht, weil vorher die Aufmerksamkeit der Kinder einfach nicht der Situation entspricht.

    23.08.23 10:23 3
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