Beiträge

  • Profilbild Oliver1994

    Grüßt euch,

    meine Frage bezieht sich auf die Erlaubnis eines Futterbootes bzw. der Benutzung.
    Im Gewässerverzeichnis stehen zwar Wasserfahrzeuge drin aber halt keine Futterboote. Ein Futterboot ist nunmal nicht gleichzusetzen mit einem Schlauchboot. Laut Definition ist es Auslegungssache und niemand ist sich da wirklich sicher bei dem Thema. Es scheint wirklich eine Grauzone zu sein. Auch Angler mit denen man sich unterhält haben dazu keine klare Meinung. Raubfischangler sind meistens für ein Verbot und Karpfenangler benutzen es sehr gerne hier in Sachsen-Anhalt.
    Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.

    Liebe Grüße
    Oli

    19.02.24 20:24 0
  • Profilbild Carp_Live

    ich kann die Frage zwar nicht genau beantworten aber,
    Ich selber hatte auch ein Futterboot und hab es auch oft benutzt. ich kann sagen das niemand gemeckert hat außer einmal in Dessau meinte einer es sei verboten.
    ich denke man kann es schon benutzen so lange man sich anständig verhält und halt nicht den ganzen See abspannt und so dann denke ich geht das fit

    19.02.24 20:55 4
  • Unbekannt

    zählt soweit ich weiß als Boot und wird auch so behandelt.

    ich such dir das morgen Mal raus , auch übers Natura 2000 gab's da ein paar Regeln

    19.02.24 21:38 1
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  • Profilbild Oliver1994

    Natura 2000 hab ich auch schon nachgelesen. Dort steht lediglich das Futterboote bzw. generell Boote in Vogelschutzgebieten komplett verboten sind. Wenn man es so will, dann darf man hier in Sachsen-Anhalt gar kein Karpfenangeln über mehrere Tage betreiben und es wird ja trotzdem geduldet. Bivvys sind soweit ich gelesen habe auch verboten und trotzdem haben die meisten ein sogenanntes Bivvy mich eingeschlossen. Vielleicht schreibe ich einfach mal dem Anglerverband in Sachsen-Anhalt aber ob die das so interessiert mit den Futterbooten weiß ich nicht.

    19.02.24 21:49 1
  • Unbekannt

    zumindest gibt dir Falk Petzold (Nummer ist ja bekannt) gern auskunft.a ist es sein Job und b ist er echt nett und vor allem geduldig. kannst das auch per Mail machen, er antwortet umgehend und du hast dann gleich etwas schriftliches.

    aber gerade das zelten ist derzeit ein heißes Thema, da wir einige Pachtverträge dadurch verlieren werden.

    ganz akut betrifft es derzeit den raßnitzer See und der Wallendorfer wird folgen.

    19.02.24 21:54 2
  • Profilbild Nico Lewik

    Dieser Post wurde gelöscht.

    20.02.24 05:55 0
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  • Profilbild Nico Lewik

    Futterboote dürfen überall da verwendet werden, wo Wasserfahrzeuge erlaubt sind.
    Man sollte beim ablegen der Montagen nur beachten das die eigene Wurfreichweite eingehalten wird, und andere Angler nicht behindert werden. So umgeht man Stress bei einer Kontrolle.

    20.02.24 06:00 0
  • Profilbild JaCu

    Wurfweite ist auch eine Auslegungsache. Mit der richtigen Rute wirft man 150m. Egal was man macht Knatsch wird es immer bei den Thema geben.

    20.02.24 06:07 0
  • Unbekannt

    auch anfütterverbote/Begrenzungen sollte man im Blick haben.

    und die Allgemeinverfügungen verbieten ein anfüttern ohne zu angeln generell, was das Anlegen der futterplätze im Vorfeld auch verbietet 🤷

    20.02.24 07:48 0
  • Profilbild Oliver1994

    Nico Lewik, trotzdem gibt es viele Angler die sagen, dass Futterboote nicht als Wasserfahrzeuge zählen und es daher nicht klar ist. In vielen Gewässern, wo Wasserfahrzeuge nicht eindeutig erlaubt sind fahren trotzdem viele mit Futterbooten herum und niemand sagt was. Weder Fischereiaufseher noch Polizei.

    20.02.24 08:56 0
  • Unbekannt

    naja Oli, in Sachsen Anhalt sind Kontrollen nicht nur Recht selten sondern auch Recht lax in der Ausführung.

    nur weil etwas nicht sanktioniert wird, ist es noch lange nicht erlaubt.

    da muss man auch selbst , so schwer es fällt , auch einfach Mal vernünftig sein.

    das ständige umgehen oder Missachten von verboten führt letztendlich zu noch mehr verboten , was eigentlich niemand haben möchte.

    wir sind in der Angelfischerei noch Recht frei in Sachsen Anhalt und zustände wie im süden oder Nordwesten möchte niemand, wo du für jedes gewässer eine extra Karte kaufen oder eine Mitgliedschaft abschließen musst . aber genau darauf wird es hinauslaufen, einzelne gewässer sind mittlerweile nur noch der jeweiligen Untergruppe eines Vereins zugänglich, Tendenz stark steigend und das geschieht meist aus diesem Grund.

    20.02.24 11:35 1
  • Profilbild Oliver1994

    Gut ok. Ich Danke euch aufjedenfall für die ganzen Antworten. Ja V lek da hast du recht. Wir sind hier in Sachsen-Anhalt wirklich noch recht frei was das angeht und ich denke auch, dass sich das in den nächsten Jahren nochmal ändert

    20.02.24 11:38 1
  • Profilbild Hunter.89

    moin🙋🏻‍♂️ Bin Vorsitzender von ein Verein aus meck pomm und hatte auch schon dieses Thema, wodurch ich dann beim landesanglerverband mecklenburgvorpommern nachgefragt habe. Und die Regelung ist tatsächlich in ganz Deutschland gleich! futterboote gelten NICHT als boote sondern fällt unter Miniaturbau und ist somit kein Boot oder schwimmendes Wassersport Gerät (wie zum Beispiel schlauchboot und oder stand up Pudel)! Das heißt wenn es nicht explizit verboten wurde/ drin steht, darf man es nutzen! Bei Naturschutzgebieten sollte man die allgemein geltenden Gesetze beachten.

    07.03.24 07:31 1
  • Unbekannt

    nicht ganz richtig, so steht's in Sachsen Anhalt geschrieben und damit sind Futterboote nur dort erlaubt, wo das Bootsfahren gestattet ist

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    07.03.24 17:46 1
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