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  • Profilbild Friedfisch Ole

    Ab welcher Größe muß ich karpfen wieder rein setzen und muß ich sie auch wieder zurück setzen wenn sie zu groß sind als bis zu welcher größe kann ich sie mit nehmen?

    24.06.22 18:05 1
  • Profilbild Luis Freitag

    Welches Bundesland

    24.06.22 18:05 0
  • Profilbild Friedfisch Ole

    Brandenburg

    24.06.22 18:06 0
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  • Profilbild Luis Freitag

    Also Brandenburg 35 cm

    24.06.22 18:07 0
  • Profilbild Friedfisch Ole

    ok und gibt es auch zu groß?

    24.06.22 18:08 0
  • Profilbild Luis Freitag

    So weit ich weis nicht

    24.06.22 18:08 0
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  • Profilbild Friedfisch Ole

    8k

    24.06.22 18:09 0
  • Profilbild Friedfisch Ole

    *ok

    24.06.22 18:09 0
  • Profilbild Zanderbone

    Setz doch am besten alle zurück, mal einen mit 35-55 cm mitnehmen ist auch ok, aber ab 60cm sollten alle zurück

    24.06.22 18:10 6
  • Profilbild Friedfisch Ole

    Warum alle ab 60?

    24.06.22 18:21 0
  • Profilbild Housemeister

    Wenn es nicht ausdrücklich irgendwo auf deiner Karte steht, dann kannst du jeden Karpfen, der das Mindestmaß überschritten hat, entnehmen. Solche „Fangfenster“ sind in Deutschland aber recht selten. Lies dir einfach deine Angelkarte und am besten noch die in deinem Bundesland gültigen Gesetze dazu gründlich durch und dann weißt du Bescheid.

    24.06.22 18:32 3
  • Profilbild Friedfisch Ole

    Wie genau meinst du das

    24.06.22 18:33 0
  • Unbekannt

    Gemäß Fischereiverordnung von Brandenburg ist folgendes gültig:

    "§ 3
    Zurücksetzen von Fischen
    (1) Untermaßige Fische oder während der Schonzeit mit der Handangel gefangene Fische sind unverzüglich schonend in das Fanggewässer zurückzusetzen. Haben die Fische den Haken tief geschluckt, ist vor dem Zurücksetzen die Schnur in Höhe der Kopfspitze zu durchtrennen.

    (2) Mit anderen Fanggeräten gefangene untermaßige oder der Schonzeit unterliegende Fische müssen unverzüglich nach dem Fang sorgfältig aus dem Fanggerät gelöst und in das Fanggewässer zurückgesetzt werden, wenn sie noch lebensfähig sind."

    In dieser Fischereiverordnung hat der Karpfen keine Schonzeit, aber ein Mindestmaß von 35 cm. ABER, jeder Fischereiberechtigte KANN diese Regelung verschärfen. Also er kann eine Schonzeit festlegen und das Mindestmaß hochsetzen. Auch ein Fangfenster ist möglich. Somit gibt es KEINE pauschale Aussage und du musst immer in die jeweilige Gewässerordnung bzw. auf deine Gewässerkarte schauen.

    Des Weiteren empfehle ich dir eh mal das Fischereigesetz und die Fischereiverordnung von Brandenburg durchzulesen. Und wenn du in Gewässern des LAVB Angelst, dann auch die Gewässerordnung des LAVB. Deine Frage zeugt leider von großer Unwissenheit und das kann bei einer Kontrolle dann "böse" ausgehen, da du schnell im Bereich einer Ordnungswidrigkeit bist und das Geld kostet bzw. den Fischereischein, wenn du einen hast. Auch mit 14 Jahren muss man die Bestimmungen kennen, da du mit Lebewesen zu tun hast.

    24.06.22 18:39 3
  • Profilbild Jansan_carp

    Nim die riesigen nicht mit!! Die schmecken einfach nicht gut alter Fisch altes Fleisch sozusagen

    24.06.22 18:40 3
  • Profilbild Friedfisch Ole

    ok

    24.06.22 18:51 0
  • Profilbild Ju1cyfruit

    Hast du überhaupt einen Fischereischein?

    25.06.22 19:01 0
  • Profilbild Friedfisch Ole

    Ja?

    25.06.22 19:02 0
  • Profilbild Ju1cyfruit

    Dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht, wie du das nicht wissen kannst. Oder dass du hier eine pauschale Antwort für alle Gewässer erwartest . Oder dass du nicht weißt, dass die Info auf deinen Angelpapieren steht

    25.06.22 19:08 1
  • Profilbild Friedfisch Ole

    komm öas

    25.06.22 19:08 0
  • Profilbild Friedfisch Ole

    .*lass

    25.06.22 19:09 0
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