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Friedfisch Ole

Ab welcher Größe muß ich karpfen wieder rein setzen und muß ich sie auch wieder zurück setzen wenn sie zu groß sind als bis zu welcher größe kann ich sie mit nehmen?

vor 3 Jahre
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Luis Freitag

Welches Bundesland

vor 3 Jahre
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Friedfisch Ole

Brandenburg

vor 3 Jahre
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Luis Freitag

Also Brandenburg 35 cm

vor 3 Jahre
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Friedfisch Ole

ok und gibt es auch zu groß?

vor 3 Jahre
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Luis Freitag

So weit ich weis nicht

vor 3 Jahre
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Friedfisch Ole

8k

vor 3 Jahre
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Friedfisch Ole

*ok

vor 3 Jahre
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Zanderbone

Setz doch am besten alle zurück, mal einen mit 35-55 cm mitnehmen ist auch ok, aber ab 60cm sollten alle zurück

vor 3 Jahre
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Friedfisch Ole

Warum alle ab 60?

vor 3 Jahre
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Housemeister

Wenn es nicht ausdrücklich irgendwo auf deiner Karte steht, dann kannst du jeden Karpfen, der das Mindestmaß überschritten hat, entnehmen. Solche „Fangfenster“ sind in Deutschland aber recht selten. Lies dir einfach deine Angelkarte und am besten noch die in deinem Bundesland gültigen Gesetze dazu gründlich durch und dann weißt du Bescheid.

vor 3 Jahre
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Friedfisch Ole

Wie genau meinst du das

vor 3 Jahre
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Unbekannt

Gemäß Fischereiverordnung von Brandenburg ist folgendes gültig: "§ 3 Zurücksetzen von Fischen (1) Untermaßige Fische oder während der Schonzeit mit der Handangel gefangene Fische sind unverzüglich schonend in das Fanggewässer zurückzusetzen. Haben die Fische den Haken tief geschluckt, ist vor dem Zurücksetzen die Schnur in Höhe der Kopfspitze zu durchtrennen. (2) Mit anderen Fanggeräten gefangene untermaßige oder der Schonzeit unterliegende Fische müssen unverzüglich nach dem Fang sorgfältig aus dem Fanggerät gelöst und in das Fanggewässer zurückgesetzt werden, wenn sie noch lebensfähig sind." In dieser Fischereiverordnung hat der Karpfen keine Schonzeit, aber ein Mindestmaß von 35 cm. ABER, jeder Fischereiberechtigte KANN diese Regelung verschärfen. Also er kann eine Schonzeit festlegen und das Mindestmaß hochsetzen. Auch ein Fangfenster ist möglich. Somit gibt es KEINE pauschale Aussage und du musst immer in die jeweilige Gewässerordnung bzw. auf deine Gewässerkarte schauen. Des Weiteren empfehle ich dir eh mal das Fischereigesetz und die Fischereiverordnung von Brandenburg durchzulesen. Und wenn du in Gewässern des LAVB Angelst, dann auch die Gewässerordnung des LAVB. Deine Frage zeugt leider von großer Unwissenheit und das kann bei einer Kontrolle dann "böse" ausgehen, da du schnell im Bereich einer Ordnungswidrigkeit bist und das Geld kostet bzw. den Fischereischein, wenn du einen hast. Auch mit 14 Jahren muss man die Bestimmungen kennen, da du mit Lebewesen zu tun hast.

vor 3 Jahre
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Jansan_carp

Nim die riesigen nicht mit!! Die schmecken einfach nicht gut alter Fisch altes Fleisch sozusagen

vor 3 Jahre
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Friedfisch Ole

ok

vor 3 Jahre
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Ju1cyfruit

Hast du überhaupt einen Fischereischein?

vor 3 Jahre
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Friedfisch Ole

Ja?

vor 3 Jahre
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Ju1cyfruit

Dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht, wie du das nicht wissen kannst. Oder dass du hier eine pauschale Antwort für alle Gewässer erwartest . Oder dass du nicht weißt, dass die Info auf deinen Angelpapieren steht

vor 3 Jahre
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Friedfisch Ole

komm öas

vor 3 Jahre
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Friedfisch Ole

.*lass

vor 3 Jahre
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