search
Werbung
Beiträge
Profilbild
jakob Kastl

Servus ich war heute angeln und wurde kontrolliert.
Ich hatte aber vergessen den Tag einzuschreiben jetzt wurde mir die Karte eingezogen und ich muss mit einer Geldstrafe rechnen weiß jemand wie hoch die bei erstem Verstoß ca liegt ?

vor 1 Monat
4
Profilbild
Chris1975

Hallo,
das ist ärgerlich, kann aber passieren.
hängt von deinem Verein ab.
bei uns wird der Schein nicht gleich genommen, meist ekomnt man dann einen Termin und muss. eim Vorstand eine Erklärung abgeben.
bei uns kostet es 100 Euro, was ich echt übel finde, wir sind ja auch nur menschen.
wünsch dir Glück, auf das sie ein Auge zu drücken 😉

vor 1 Monat
5
Profilbild
Fishhunter.06

Nur deswegen??? Ist ja wohl ein Witz... Idioten

vor 1 Monat
11
Profilbild
Marcus Posch

Ruf mal deinen Vorstand an und erkläre ihm die Sachlage in ruhe ggf. auch persönlich wenn möglich.
Bei uns in beiden Vereinen würde es maximal eine Verwarnung geben und man muss sofort den Tag eintragen. Da hat sich wohl jemand besonders wichtig machen wollen.

vor 1 Monat
7
Profilbild
thekingisgreen

Leider viel zu viele Leute die mit ein bisschen Macht nicht umgehen können am Wasser unterwegs

vor 1 Monat
7
Profilbild
Marcus Posch

@thekingsgren das is leider wahr. mache gerade selbst eine Ausbildung zum Aufseher und was sich da leute teilweise raus nehmen wollen oder strafen verhängen wollen is absolut verrückt. Das hat mich abgeschreckt so zu werden und möchte lieber den Leuten am Wasser in Zukunft helfen.

vor 1 Monat
8
Profilbild
Housemeister

Leider viel zu viele Leute, die sich nicht an die Regeln halten. Hier ist das nicht Pflicht, habe mich aber damals in Erfurt mit Kontrolleuren unterhalten und die meinten, dass jeder Zweite es „vergessen“ würde, Angeltag oder Datum einzutragen und deshalb würden die auch kein Auge mehr zudrücken.

vor 1 Monat
5
Profilbild
Crazy Chatter

Kann ich aber auch verstehen, einfach weil ich dafür zu selten Fisch mitnehme bzw Fange und nur 30 Zeilen bei uns gibt- das habe ich in 3 bis 4 Monaten voll, obwohl ich nie was mitnehme

vor 1 Monat
4
Profilbild
Superflossi

moin Jacob - hier wird das keine rechtssicher beantworten können - wenn du Mitglied in dem Verein bist wo du kontrolliert wurdest bleibt wohl in der Tat nur der Weg zum Vorstand oder abwarten.

vor 1 Monat
2
Profilbild
thekingisgreen

Bei richtigem schwarzangeln ohne Schein und Vereinszzgehörigkeit oder evtl. fehlendem Fachwissen oder Ausrüstung oder gar bei unnötigem Tier leid kein Auge zu zudrücken ist hoffentlich selbstverständlich aber wenn man mal einen Tag auf der Karte vergessen hat sollte man doch wohl mal locker bleiben wenn das jetzt bei der selben Person wiederholt vorkommt ok aber so wie hier beschrieben ist ganz klar am Ziel eines entspannten Miteinander vorbei meiner Meinung nach

vor 1 Monat
3
Profilbild
Bloomsmith

Was für ein Gewässer war es und wer genau hat dich kontrolliert? Es macht durchaus einen Unterschied, ob es ein Bundes-/Landesfischereiaufseher oder ein Beauftragter eines Vereins war.
Sehen eure vereinsinternen Regelungen Geldstrafen vor?
Soll eine Anzeige geschrieben werden?
Wie alt bist du wirklich? (Ich schätze mal, du bist eher 15, da wird dann mit 99%iger Wahrscheinlichkeit keine Geldstrafe bei rauskommen.)

vor 1 Monat
0
Profilbild
Volgapikeperch

Kann ja eigentlich bloß ein Vereinskontrolleur gewesen sein. Die Datumseintragung ist doch eine Vereinsregel, die außerhalb des Vereins keinen interessiert, oder? Anzeige wegen was? Eigentlich kaum vorstellbar, dass ein Landesrecht die Nichteintragung des Datums als Owi sanktioniert (ohne dass ich jetzt im bayerischen Fischereirecht nachgeschaut hätte, das kannst du sehr einfach selbst tun).

vor 1 Monat
2
Profilbild
Bloomsmith

Sehe ich auch so 😉

vor 1 Monat
1
Profilbild
Bloomsmith

Wenn da wirklich jemand scharf schießen will, dann müsste es schon um eine Anzeige wegen Fischwilderei gehen. Und der §293 StGB ist ziemlich schwammig.

vor 1 Monat
2
Profilbild
Volgapikeperch

schwammig ist die Norm nicht gerade (das sollte und dürfte sie als Strafnorm auch möglichst nicht sein), sondern eigentlich sehr klar: Es geht ausschließlich um die Verletzung fremden Fischereirechts. Wir unterstellen doch mal, dass mit Berechtigung gefischt wurde, also als Vereinsmitglied im Vereinsgewässer, oder als Gast mit Gastkarte.

vor 1 Monat
2
Profilbild
Bloomsmith

Schwammig in dem Sinne, dass solch Klein-Klein, wie die Eintragung des Tages, (natürlich) nicht erfasst ist. Da müsste ein Staatsanwalt schon nen ziemlich miesen Tag haben, um sowas zur Anklage zu bringen.

vor 1 Monat
1
Profilbild
Volgapikeperch

liegt schlichtweg nicht vor, wenn die Berechtigung zum Fischen als solche vorlag.

vor 1 Monat
1
Profilbild
carpforce

So viel Bürokratie und Ärger, nur weil ein Beamter nicht von seiner Angewohnheit abweichen möchte.

Solche Daten sagen nichts aus. Weder über Bestand, Gewässerreproduktion oder Anglerfisches können.

Sollte es für sowas eine Strafe geben, sollte man dies, auch für seine Kollegen, rechtskräftig prüfen lassen.

vor 1 Monat
3
Profilbild
Bluestone

Ärgerlich, bei uns im Verein gibt es das nicht. Angeln muss nicht eingetragen werden nur die Fänge.

vor 1 Monat
2
Profilbild
Fi*hing Lukas

Kommt bei uns drauf an ob es ein Verbands oder Vereins Gewässer ist

vor 1 Monat
1
Alle Beiträge anzeigen
Alle Gewässer in der Nähe ansehen