Beiträge

  • Unbekannt

    Hallo Gemeinde,

    vor 3 Tagen kaufte ich mir eine Sportex Rute für 125 Euronen
    Trocken gewedelt alles super
    Am Wasser und im ersten Drill überzeugte sie mich dann allerdings nicht in dem Ausmaß, dass es mir das Geld wert sei 🤔

    Wie sieht es hier mit dem Rückgaberecht aus, da es ja ein "Nutzgegenstand" ist ?
    War mir da einfach nicht so sicher und Fragen kostet ja bekanntlich nichts 😉
    Vielleicht war ja schon jemand von euch in der Situation
    Die Rute war nur 1x am Wasser und ist natürlich unbeschädigt

    Danke im voraus :)

    23.09.18 18:55 0
  • Profilbild Ronald 1966

    Wenn der Laden was auf sich hält tauschen sie dir die Rute um !!!!!!

    23.09.18 19:05 0
  • Profilbild Nico Bernardy

    Jetzt ist der Umtausch leider rechtlich nicht mehr möglich, da die Rute benutzt wurde. Und somit nicht mehr verkauft werden kann.

    23.09.18 19:11 4
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  • Unbekannt

    Die rechtliche Grundlage hatte mich interessiert 🤔
    Danke Nico dann weiß ich Bescheid 👍

    23.09.18 20:35 0
  • Unbekannt

    Entscheidend ist immer, wo du sie gekauft hast! Im Laden oder im Internet?
    Im Internet hast du schon ein Rückgaberecht von 14 Tagen und ich hatte damit noch nie Probleme. Im Laden ist es immer Kulanz, obwohl die großen Händler (z.B. Media Markt) damit sehr sehr kulant umgehen. Selbst schon eine Sport Uhr 14 Tage getestet und dann problemlos zurückgeben, da ich nicht zufrieden war. Bei einem Angelladen musst du es halt probieren. Fahre hin und frage doch einfach. Wenn du eine andere nimmst sollte es eigentlich kein Problem sein.

    24.09.18 03:27 1
  • Unbekannt

    Genau,da der Laden ja Kundenbindung haben will , ipso facto wird sich eine Lösung finden lassen mit dem Laden. Also Rute in die Hand und Problem schildern. Vom rein rechtlichen hat Nico recht,sofern im Laden gekauft.

    24.09.18 04:48 1
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  • Profilbild Fordprefect

    Bei Askari ist das fast unmöglich denen sind Kunden völlig egal.
    Nach dem BGB hat Nico leider recht. Die Rute zählt als benutzt und der Händler muss die Rute nicht zurück nehmen.
    Bei Askari kann ich (leider leider) nur Lügen empfehlen- war ein Geschenk wurde nie benutzt gefällt nicht

    24.09.18 07:16 1
  • Profilbild Reimar Meßner

    kommt auf den Händler an, am besten informieren was der Hersteller für Garantien liefert. Einige geben auch Tausch bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen. Mit der Info kann man dann auch beim Händler einen Umtausch erwirken, sollte der sich quer stellen dann wende dich direkt an den Hersteller.

    Auf rechtliche Grundlagen kannst du pfeifen, auf dem zählt nur Kulanz und da macht jeder was er will.

    25.09.18 05:53 0
  • Profilbild Borgatz

    einfach mal anrufen. Dann wird sich deine Frage bestimmt beantworten.

    25.09.18 10:34 0
  • Profilbild Jan2512

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    also in diesem Artikel steht das anders, ich verstehe das so das man die Ware testen darf fallen dem Verkäufer Beschädigungen auf muss man für die Beschädigungen zahlen allerdings nur beim Online Kauf

    21.01.19 10:26 0
  • Unbekannt

    Möchtest du eine Rute kaufen die schon einmal gefischt wurde?
    Was soll der Gerätehändler mit der nun gebrauchten Rute tun?
    Versetz dich einmal in die Lage des Händlers!

    21.01.19 11:01 0
  • Profilbild AllerleiVomEi

    Zudem ist die Garantiekarte schon auf dich ausgefüllt.

    21.01.19 11:56 0
  • Unbekannt

    Grundsächlich hast du kein Rückgaberecht auf das du Pochen könntest. Ausnahme vilden die ganzen Versandkäufe(Online oder Katalog usw). Desweiteren kannst du auf eine Rückbahme bestehen, wenn dir der Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt.
    So wie der Fall bei dir liegt, heißt es gekauft wie gesehen. Du kannst aber auf die Kulanz apelieren. Es sei denn, du bist nicht voll Geschäftsfähig(du hast einen Vormund oder bist noch Minderjährig), dann können deine Vorgesetzten, also dein Vormund oder die Erziehungsberechtigten, auf eine Rückabwicklung des Kaufs bestehen, wenn der Kaufpreis nicht im Verhältniss zur tatsächlichen Geschäftsfähigkeit steht. Also wenn zum Beispiel ein Kind sich ein Auto kauft, nicht aber wenn sich dieses Kind von seinem Taschengeld eine Tafel Schokolade oder so kauft. Denn das steht wahrscheinlich in verhältnis zur tatsächlichen Geschäftsfähigkeit.
    Auf Deutsch, stellt sich dein Höndler stur, Pech gehabt.

    21.01.19 13:54 0
  • Profilbild murmelente

    Na dann schick doch deine Eltern, die sollen das für dich umtauschen...

    21.01.19 18:24 0
  • Unbekannt

    Stella halt einfach 15 € billiger, einmal gefischt, bei eBay Kleinanzeigen rein, dann hat dich dein Fehler 15 € gekostet.

    21.01.19 18:29 1
  • Unbekannt

    Hoppla
    "Stell sie halt einfach.. "
    sollte es heißen.
    Sorry

    21.01.19 18:30 0
  • Profilbild vonda1909

    nun eine Garantiekarte habe ich noch nie bei meinen Ruten bekommen nehme dir einen Lappen mit Pronto wenn keine Kratzer am Blank sind sieht niemand das die Rute Wasser gesehen hat.

    21.01.19 18:49 1
  • Unbekannt

    Vielleicht nimmt sie dir hier bei Alle Angeln gleich einer ab.
    Ein "zwecks Fehlkauf zu verkaufen" Thread aufgemacht und dein Problem nochmal kurz erklärt.
    Eventuell hat sich dein Problem dann schnell gelöst.

    21.01.19 18:58 2
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