Beiträge
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ManuelGG
Servus,
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war letztens unterwegs in MA, und dort war Vereinsangeln. Habe mich bissel unterhalten und da wurde mit gesagt, das der Aal dieses Jahr auf wäre in Bawü. Jedoch, habe ich nichts im Netz gefunden wo das bestätigt. Wisst ihr da mehr, oder war das nur so ein gerede. -
Zanderjoker
frag doch da im Angelverein nach die können dir bestimmt mehr sagen
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ManuelGG
Habe mich ja mit denen unterhalten, aber im Inet usw. nichts dergleichen gefunden.
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Unbekannt
Ich weiß ja nicht, wo Ihr immer sucht. Ich habe jetzt eine Minute gebraucht. Für künftige Suchen fragt Euch mal, wer für wofür zuständig ist, dann kommt Ihr selbst drauf.
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Für Aalfangverbote in Baden-Württemberg ist das Landwirtschaftsministerium zuständig, dass auch entsprechende Mitteilungen veröffentlicht. Die LETZTE MITTEILUNG zum Aalfangverbot stammt aus 2016:
(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
Darin ist der Ministererlass beschrieben, dass diese generelle Schonzeit bis zum 31.12.2017 galt. Eine neue Verlängerung wurde nicht verfügt. -
Unbekannt
In Paragraf 3 Abs. 1 Satz 5 der Landesfischereiverordnung BaWü wird im Übrigen ausdrücklich erlaubt, auch auf den Aal bis 24 Uhr angeln zu dürfen.
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Unbekannt
Weiter ist in Paragraf 19 der Landesfischereiverordnung BaWü alles zum Aalfang geregelt. Mehr muss dazu nicht gesagt werden.
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ManuelGG
Ok vielen lieben dank....dann kann ich mal einen Aalversuch starten.
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Unbekannt
Ist ja gesetzlich erlaubt 😉 Dann Petri heil
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Aal_Champ_187
Der Aal läuft 🎣👍🏻
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