Allgemeines Kunstköderverbot in Zander/Hecht Schonzeit
Hallo erstmal, meine Geschichte zu dieser Frage. Ich bin mit einem Tagesgewässerschein an einem See gewesen. Die Schonzeiten von Hecht und Zander sind auf der Karte vom 15.2 bis 30 April und 31.Mai festgesetzt. Nun sind wir von einem "Vereinsmitglied" angesprochen worden, dass ein allgemeines Kunstköderverbot in NRW bestünde und warum wir uns darüber hinweg setzen. So, in der Tageskarte steht nur etwas von fischfetzen Verbot während der Schonzeit. Er hat dann mit irgendwem telefoniert und sagte es war der Fischereiaufseher und wir dürften so nicht Angeln. Weder in dem Tagesschein steht etwas von Kunstköderverbot noch auf der Homepage des Vereins, zusätzlich habe ich im Angel Laden wo ich den Schein gekauft habe nachgefragt... Die Ladenbesitzer wussten von nix was das angeht. Das "Vereinsmitglied" stand solange neben uns bis wir unsere Sachen gepackt haben und gegangen sind. Dem Verein habe ich direkt eine Nachricht geschrieben und um Stellungnahme gebeten. Was sagt ihr denn dazu...
(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
Es gibt kein allgemeines saisonales Kunstköderverbot in NRW. Der Mann soll Dir sagen wo das steht.
Hab ich ihm auch gesagt er meinte das weiß doch jeder. Und ist da auf der vereinssatzung rumgeritten... Die ist aber so gar nicht einsehbar auf deren Seite...
Erstmal gilt das Landesrecht, aber wenn es ein reines Vereinsgewässer ist, kann der jeweilige Verein diese Regelungen verschärfen. Hingegen ist ein abmildern dieser Vorgaben nicht zulässig.
Ja, aber das muss doch trotzdem für Gastangler irgendwo stehen, wo man das nachlesen kann. Im Zweifel auf dem Tagesgewässerschein oder?
Mich irritiert halt vor allem, dass da ein Vereinsmitglied einen Fischereiaufseher anrufen muss, um sich nach den Regelungen seines Vereins zu erkundigen. Letztlich ist alles nur Glaskugelraten... abwarten was der Vorstand sagt und sich gegebenenfalls das Geld für die Karte zurückzahlen lassen. Sollte es diese Regelung geben, müsste sie irgendwo ausgewiesen sein. Ansonsten wäre es Irreführung.
Sehe ich genauso, danke für deine Antworten ;-)
Das eine ist , solche Regelungen müssen in der Tageskarte eingetragen sein, das andere ist aber , auf was ihr mit Kunstköder angeln wollt ausser auf Barsche?
Ja Barsche halt 😅
Zander ist bei uns auch noch frei. 😉
Ne die sind auch ab dem 15.2. In Schonzeit zumindest an dem See, war auch gar kein Thema für uns. Und es steht nix in der Tageskarte ausser keine Fischfetzen in der Schonzeit.
Hast du denn seine Papiere gesehen so das du einen Namen hast .Denn so wie das Aussieht wollte sich jemand recht Wichtig machen.
Ach kleiner Tipp im Verein hat bestimmt der Vorstand Tel. Und so hättest du schon vom Wasser aus etwas klären können.
Ja die Sache wurde gerade von ortsansässigen Angelladen geklärt. Das Kunstköderverbot ist nirgendwo festgehalten, also haben wir nichts verkehrt gemacht (das Kunstköderverbot ist in einer vereinsinternen Besprechung festgelegt worden). Der Verein hat sich entschuldigt.
Die Tel vom Vorstand steht leider nicht auf der Vereinsseite oder auf dem Tagesschein also für uns nicht erreichbar... Aber danke für deinen Tipp
Da sollte der Verein aber Nacharbeiten. Und für den Verdorbenen Tag eine Monatskarte überreichen
Die haben die Tageskarten erstattet und noch einen Gutschein bei dem Angelladen vorgeschlagen. Also echt korrekt!
Oder so .
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