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Punkt
Ich hätte mal ein paar Fragen zur grünen Strecke, die nicht wirklich definiert sind.
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1. Darf ich am Fluss mit Kunstköder an einer Pose arbeiten?
2. Angenommen ich sehe das Forellen unter einem Baum stehen. Darf ich dort mit einem Künstlichen Wurm auf der Oberfläche rum dipsen bis die Forelle zuschlägt ?
Natürlich alles mit einschenklichen Einzelhaken und ohne Wiederhaken. -
Kridkram
Frage, von welchem Bundesland redest du?
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In Sachsen ist es genau definiert! In grün gekennzeichneten Abschnitten darf man mit der Allgemeinen Angelberechtigung Fischen aber nur nach den Regeln des Salmonidenangeln. Bitte nicht so faul sein und mal selbst durchlesen, hören- sagen schützt vor Strafe nicht! Wurm ist nicht erlaubt als Bsp. -
Hannes W.
Von Thüringen
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Punkt
Die Rede ist von Sachsen. Es handelt sich bei dem Wurm um einen künstlichen Gummiwurm. Also ist es ja in dem Sinne ein Kunstköder.
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Kridkram
Dann ließ dir den Punkt Salmofischen der Gewässerordnung durch. Wenn dann noch Fragen offen sind, schreib einfach eine Mail an den AVS Chemnitz. Die Antworten ziemlich schnell.
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