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Trompetenmaggi

Hi. habe schon gegoogelt und mich im Angelladen Schlau gemacht, aber ich versteh es leider nicht eindeutig. vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.... RLP unterliegt der Hecht ab dem 1.2. der Artenschonzeit. Darf ich in dieser Zeit dann auch nicht Spinnfischen bzw mit dem Gummifisch in der Mosel auf Zander angeln? lg

vor 1 Jahr
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Sargon II

Wenn ein Verwendungsverbot für die Fanggeräte gibt schon bei uns ist das auch so. Das steht aber auf der Karte.

vor 1 Jahr
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Sargon II

Also das heißt du darfst keine Spinnruten verwenden.

vor 1 Jahr
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Scheider81

Du darfst an der Mosel spinnfischen bis zur Frühjahrsschonzeit.

vor 1 Jahr
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Trompetenmaggi

Super. vielen Dank für die Schnelle Antwort 👍

vor 1 Jahr
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Dapper

Kommt auf das Gewässer an und steht auch in dem Erlaubnisschein drin. Die meisten Gewässer haben nur eine Frühjahrsschonzeit, in welcher man ausschließlich mit Naturködern (Maden etc., KEIN Köderfisch) angeln darf.

vor 1 Jahr
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Becksen907

Dieser Post wurde gelöscht.

vor 1 Jahr
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Becksen907

Die Frühjahrsschonzeit ist vom 15. April bis 31. Mai. Darüber hinaus musst du natürlich die Artenschonzeiten beachten. Ich finde das teilweise schwierig. Spätestens wenn der Zander geschont wird und ich auf Barsch gehe, kann da theoretisch auch ein Zander einsteigen.

vor 1 Jahr
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