Barsch angeln in der Schonzeit
grüßt euch Petri jünger Meine frage ist ob man während der Hecht/Zander schonzeit in Sachsen Anhalt trotzdem noch aktive auf barsch angeln darf z.b. mit Tauwurm am Drop shot oder ist es trotzdem Verbot weil der köder aktive geführt wird? Petrii heil
Tauwurm sollte kein Problem sein.
Nur keine Kunstköder in jeglicher Form, Wurm ist kein Problem
Sachsen Anhalt ist dabei wieder etwas schwammig in der Aussage, drop Shot zählt zur Spinnangel nach Definition und diese hat bis 30.04. ein Verwendungsverbot, ergo würde ich persönlich da lieber drauf verzichten . umgehen lässt sich dieses Verbot, wenn man über die drop Shot Montage noch ne Pose bindet , dann ist es keine Spinnangel mehr .
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der köder bestimmt die Angel, und da der Wurm ein Köder für Fried-und Raubfische ist und du ihn mit Dropshot nicht permanent einleierst ist das in dem Fall erlaubt. Fischfetzen, tote Köderfische...kunstköder sowieso und mehrschenklige haken sind eindeutige Raubfischköder und somit verboten in der Schonzeit. allerdings sollte man trotzdem bedenken, dass Barsche von März bis Mai laichen und vielleicht nicht ganz so aktiv befischt werden sollten auch wenn sie speziell keine Schonzeit haben. ich werde demnächst zur Pose wechseln ;)
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