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Philipp747
Hallo, die Regeln sind ja doch recht undurchsichtig hier.
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Weiß jemand Bescheid wo das Angeln mittels Motorboot (Verbrenner oder Elektro egal) ohne weiteres Erlaubt ist?
Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus :) -
Carpytän
warum undurchsichtig? im Angelatlas steht doch bei jedem Gewässer was erlaubt ist und was nicht
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Carpytän
hier als Beispiel, wenn eine Bootsnutzung untersagt ist, dann steht es in der Gewässer information und wo nichts drin steht, ist die Nutzung erlaubt, in dem Maß, wie es in der allgemeinen Gewässerordnung festgesetzt ist
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Philipp747
Es gibt ja verschiedene Varianten: zum Beispiel „Bootsangeln gestattet, E Motoren zulässig“ da ist mir klar, dass man das Gewässer beangeln darf jedoch ausschließlich mit E Motor.
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Aber wenn da nur steht „Bootsangeln gestattet“ darf ich da theoretisch einfach so mit einem Verbrenner drauf? Das betrifft ja auch Talsperren usw.
Ich will einfach nichts falsch machen ^^ -
Carpytän
hier zbsp das Nachbargewässer, da ist die Bootsnutzung gemaß gwo erlaubt
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Carpytän
die allgemeine Gewässerordnung besagt, das auf Trinkwassertalsperren grundsätzlich der Verbrenner verboten ist (neben weiteren verboten), demnach gibt's da keine Unklarheiten.
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man muss halt beides vor sich liegen haben und immer mal nen Blick rein werfen.
auch die sonderkarten (PDF ) zu den jeweiligen Gewässer im Angelatlas sollte man sich aufmerksam zu Gemüte führen, dann gibt's eigentlich keine Probleme -
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Philipp747
Vielen Dank für die Hilfe :)
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Carpytän
nur Mal noch am Rande, da deine Frage die Vermutung zulässt
auf tw Talsperren sind alle Boote grundsätzlich verboten und eine Belehrung vorab ist verpflichtend.
glaub letzteres hat in deinem Fall (noch) nicht stattgefunden, ist aber immens wichtig, da bei einer (definitiv) stattfindenden Kontrolle, ziemlich viel ärger zu erwarten ist.
nur als Warnung vorab, in Sachsen gilt die nächsten Jahre null Toleranz bei Verstößen, unabhängig davon ob mit Vorsatz oder nichtHol dir die App um Bilder zu sehen -
Philipp747
Mir ging es jetzt nicht zwingend um Trinkwasser Talsperren, sondern eben auch um solche Fälle: Ein Gewässer (Hier Talsperre) wo erstmal nur steht, dass das Bootsangeln an sich gestattet ist, aber da für mich nicht hervorgeht ob das auch für Boote mit Motor und welchem Motor gilt. Im Netz gibt es dazu auch nichts weiter. Die Gwo ist ja, was das angeht auch sehr allgemein gehalten.
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Dirk Hoffmann2
(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
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Carpytän
eigentlich sollten Piktogramme hinterlegt sein, spätestens am Gewässer müssen Schilder stehen, aber dann ist es ja zu spät 🤦 würde behaupten, wenn Bootsangeln grundsätzlich erlaubt ist, ohne einen Zusatz , wird der Verbrenner erlaubt sein.
aber in Sachsen weiß man nie , das ist wie im wilden Westen hab ich manchmal das Gefühl.
Klarheit bringt eigentlich immer ein Telefonat mit dem zugehörigen Verein oder RegionalverbandHol dir die App um Bilder zu sehen -
Carpytän
Zwei Sachen sind ebenfalls interessant, zum einen das man für e Motoren ne Genehmigung benötigt und zum anderen, das der Bootsverleih aufgrund von Niedrigwasser geschlossen ist, beides lässt vermuten, das ein Verbrenner auch verboten ist und das man nur mit Muskelkraft die Jolle antreiben darf 🫣
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