Die Zukunft des zurücksetzens
Beiträge
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joschi221
Hallo zusammen,
im aktuellen Blinker ist ein interessanter Beitrag des C&R.
Hier geht es um das so genannte Entnahmefenster wie es schon teilweise gemacht wird, ob legal oder nicht.
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Unbekannt
Als reiner Kochtopfangler praktiziere ich kein C&R.
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Trotzdem werden untermaßige Fische sofort schonend zurück gesetzt. Mir ist die Gesetzeslage hier völlig egal.
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DiNiX
Ich find es nicht schlecht ... mittleres Maß nehm ich auch nur ... was will ich mit einem alten Riesen??? Kurz ein Foto und ab ins Wasser. Mit Hecht allgemein , der ist bei uns an der Küste nicht wirklich was leckeres .. viele Bekannte von mir angeln mittlerweise nach dem Schema... man muss nicht immer alles mitnehmen .
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nobby1
Genau , ich finde C&R sehr gut man müsste das auch mal beim Dorsch ausführen , vielleicht würden die Bestände sich verbessern , aber geht mal in den Laden an die Fischtheke sehr viele untermaßige ,
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Unbekannt
Sehe ich auch, nicht die Angler sind das Problem.
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Als ich Kind war, wurde einer japanischen Flotte gestattet in der Lübecker Bucht mit Schleppnetzen die Bestände zu vernichten.
Die Berufsfischerei sollte stärker kontrolliert werden.
Die Angler nur das entnehmen was sie auch verwerten können.
Leider gibt es die schöne heile Welt nicht. -
Pitillu
Ne das stimmt. So eine heile Welt gibt es wirklich nicht.
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Mir wurde das klar als ich in Cuxhafen mit einer kl. Gruppe "Angler" mit dem Kutter zum Dorsch- /Makrelenangeln raus war. Diese "Angler Kollegen" nahmen alles mit was an dem Haken gezappelt hat und haben die Fische in eine blaue Regentonne getan. Man muss dazu sagen das meine eine Makrele größer war, wie die Dorsche von denen.
Also alte große Fische wieder zurück finde ich richtig. Außerdem fände ich das geil, wenn meine Kinder auch die Chance hätten so einen Riesen zu fangen.
Davon ab, manche Fische schmecken auch nicht wenn sie zu groß sind. -
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Pikejäger
Ja dann könnte mann auch irgendwann mehr mittlere mitnehmen wenn man es möchte.
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Pikejäger
Weil es mehr gibt.
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Nico B.
Ich finde die Thematik C&R in der neuen Blinker sehr gut aus mehreren Sichtweisen beleuchtet! Gerade auch das Thema: Hetze von C&R'lern gegen "Kochtopfangler" und umgekehrt. Es steht sehr gut darin:Jeder kann selbst entscheiden.
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Aber auch ich denke, es wäre sinnvoll, das Thema Entnahmefenster voranzutreiben, bzw. dem Angler durch Änderung des Rechts die Möglichkeit zu geben, große Fische zur Bestandserhaltung zurückzusetzen.
Auch sehr gut beschrieben ist das Thema des sorgsamen Umgangs mit dem Fisch, möchte man diesen Zurücksetzen.
Ich selber bin kein 100%iger Releaser, aber auch kein 100%iger Kochtopfangler.
Aber mal als Beispiel: Was würde es mir bringen, jeden Zander, welchen ich letztes Jahr gefangen habe und der das Mindestmaß erreicht hatte, zu entnehmen? Dann hätte ich grob geschätzt 50 Fische entnommen. Ich habe schon nach meinem Empfinden seit Juni 2017 viel für den Eigenbedarf mitgenommen und sogar meinen Eltern Filet vorbeibringen können, dennoch sind es so nur 8 Fische mit Maßen zwischen 50 und 65cm gewesen.
In Maßen sinnvoll zu entnehmen halte ich deshalb für völlig legitim. So bleibt der Verzehr eines wirklich leckeren Zanderfilets auch was besonderes.
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Frank Schneider
Das Gesetz ist so wie es ist schon genau richtig, nur wird es leider von den Fischereiausübenden, sprich den Pächtern der Gewässer, die die fischereischeine ausgeben zu wenig genutzt.
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Vom Gesetzt her hat z.B. der Zander ein Mindestmaß von 40 cm. Unser Gesetzgeber sagt das Mann darunter keinen Zander entnehmen darf. Er sagt aber auch das der Pächter des Gewässers diese Regelung verschärfen darf.
Es liegt also am Pächter der Die Fischereikarten ausgibt ob er es bei den Gesetzlichen Werten lässt, das Mindestmaß herauf setzt oder sogar ein Entnahmefenster vorschreibt.
Anders geht es auch gar nicht, dann müsste unser Gesetzgeber ja für jedes einzelne Gewässer ein eigenes Gesetz machen und dort dann auch noch ständig den Besatz kontrollieren um ggf das Gesetz an zu passen. -
Mulich
Das stimmt so nicht ganz...das der Pächter freie Hand bei einem "Entnahmefenster" hat.
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Frank Schneider
Hast du zu deiner Behauptung auch ne Erklärung ?
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Soweit ich weiß ist das Fischereirecht Ländersache und jedes einzelne Bundesland verpflichtet den Fischereiausübungsberechtigten zur Hege des Gewässer.
Im Normalfall ist das der Pächter.
In dieser Verpflichtung zur Hege ist auch das festlegen der Schonmaße über das gesetzliche Mindestmaß hinaus enthalten.
Der Fischereiausübungsberechtigte darf also das gesetzliche Mindestmaß erhöhen aber nicht senken.
Darüber hinaus darf er auch ein Höchstmaß einführen umd die Schonzeiten verlängern um den Bestand zu hegen.
Wenn du andere Infos hast, wüsste ich gerne welche das sind und vielleicht hast du ja auch ne Quelle ?
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joschi221
bei einem Fenster kann er nur das Schonmaß höher setzte aber das war es auch.
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Wenn ich aber einem Zander fange mit 90 cm muss ich den mitnehmen, da der Pächter nicht die Möglichkeit hat hier das zweite Schonmaß vorzugeben -
Frank Schneider
Ok, ist mir neu aber kann ja sein.
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Gott sei dank kann Mann ja in den meisten Bundesländern immer noch selbst entscheiden ihn zurück zu setzen. -
Unbekannt
Sorry, aber in Mecklenburg-Vorpommern gibt es Entnahmefenster von ... bis ... ! Darunter und darüber muss ich wieder frei lassen. Und beim LAV Brandenburg kann jeder Angler selber entscheiden ob er einen Fisch (ab Mindestmaß) verwertet oder nicht. Somit habe ich auch mein eigenes Entnahmefenster.
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Bei uns ist somit alles super geregelt. Nur der Angler muss das auch Gewissenhaft anwenden. Und da ist dann meistens das Problem.
Letztens erst wieder erlebt.
1 Angler: 1,07 m, 0,87 m und 0,80 m Hecht mitgenommen. Hätte in meinen Augen nicht sein müssen. Der 0,87 m hätte bestimmt auch gereicht.😣 -
Palino
Das Hauptproblem was ich sehe: Wir laien wissen nicht wirklich wo die Grenzen zur sinnvollen Entnahme oder Release liegen und ob sie auch wirklich so Notwendig sind wie es so mancher C&Rler gerne hätte. Das variiert von Gewässer zu Gewässer und ich vertrete die Meinung dass das nur der Gewässerwart/Pächter/Profi entscheiden darf und ja auch schon tut. C&R entgegen der Vorgaben kann auch kontraproduktiv sein.
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Unbekannt
@Palino: Da hast du sicherlich Recht. Aber für jedes einzelne Gewässer ist das unmöglich festzulegen. Man sieht ja hier im Forum schon oft genug gefährliches Halbwissen danke der unterschiedlichen Regelungen. Und dann kommt ja auch nicht hinzu, dass man diese Regelungen ja auch noch irgendwie überwachen müsste um ggf. rechtzeitig Eingreifen zu können, wenn sich etwas ändert. Am Ende des Tages muss jeder Angler selber wissen was er entnimmt oder nicht. Und wenn es immer weniger werden sollte, sich vielleicht mal an die eigenen Nase fassen 😉
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@joschi221: Einfach mal auf die Seite der Müritzfischer gehen. Dort findest du (unter Angelregeln) z.B. Schonzeit für Hecht: KEINE, dafür aber das angesprochene Entnahmefenster. Für Karpfen haben die übrigens auch ein Entnahmefenster -
Unbekannt
@Dave1972: Das Entnahmefenster gibt es in MV leider nur bei den Müritzfischern! Allerdings würde ich es mir persönlich für ganz Deutschland wünschen.
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Unbekannt
@TheTock: Würde ich auch gut finden. Aber wie bereits geschrieben, in Brandenburg darf ich mir mein persönliches Entnahmefenster selber wählen.
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Ich wurde auch schon blöd angemacht, warum ich den 40er Barsch wieder frei gelassen habe. Habe einfach gesagt, dass er mir zum Essen zu groß war. Danach war die "Diskussion" auch schon beendet, weil ich gem. den Bestimmungen alles richtig gemacht habe.😉 -
Unbekannt
@Dave1972: Wir haben hier in MV so viel Wasser und so wenige Menschen, dass ich mich einfach nie vor jemandem rechtfertigen muss... allerdings wirft mir meine Nachbarin mittlerweile recht mitleidige Blicke zu, wenn ich mal wieder mir leeren Taschen nach Hause komme 😅
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