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  • Profilbild Der Buhnenfischer

    Da es immer wieder zu „Missverständnissen“ wegen der Frühjahrsschonzeit und den erlaubten Ködern kommt und ich als ehrenamtlicher FIschereiaufseher die Woche zum wiederholten Mal Angler am Wasser belehren musste habe ich hier mal den Beitrag von meiner FB Seite einkopiert.

    Es geht mir nicht darum über den Sinn und Zweck dieser Verordnung zu diskutieren, es gibt sie nun mal und abgeschafft wird sie vermutlich auch nie.

    Bitte beachten: auch die Artenschonzeiten für Hecht und Zander haben sich geändert und die gelten an ALLEN Gewässern in RLP, die Frühjahrsschonzeit gilt nur an den im Paragraphen aufgezählten Gewässern.

    Wer weitere Fragen hat kann mich gerne über meine FB Seite kontaktieren.

    Link zum originalen Beitrag: link1637545589591406/posts/5339499386062656/

    Ab heute ist es soweit, die „Saure Gurken Zeit“ für die Raubfischangler an vielen #Gewässern in Rheinland-Pfalz beginnt.
    Die #Frühjahrsschonzeit geht vom 15.04 bis 31.05 und #spinner, #blinker und andere #kunstköder sind in dieser Zeit in den aufgelisteten Gewässern verboten.
    Ebenso verboten sind Systeme (zum #raubfischfang), also ist #dropshot mit #tauwurm auch Tabu.

    Nachlesen könnt ihr das hier:
    link4P18

    23.04.22 04:21 3
  • Unbekannt

    Kein Problem, JEDEN Fisch kann man in dieser Zeit mit der passenden Fliegenrute befischen😉
    Kpl. Schwachsinn die Frühjahresschonzeit.

    23.04.22 10:44 1
  • Profilbild ToTi

    gilt die fliege nicht auch als Kunstköder?

    23.04.22 13:05 1
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  • Profilbild Der Buhnenfischer

    @Walex1: da bin ich ganz deiner Meinung, ich muss mal versuchen raus zu bekommen seit wann es diese Verordnung gibt.

    Zum Thema Fliege: das geht schon, außer am Pachtlos des Landesfischereiverband Rheinland Pfalz (Landesgrenze NRW bis Braubach) - da wurde sogar verfügt das nur die Trockenfliege in dieser Zeit erlaubt ist.

    23.04.22 13:15 0
  • Profilbild Der Buhnenfischer

    @ToTi: es ist ein Kunstköder, ist aber in der Verordnung ausdrücklich erlaubt.
    Außer an dem von mir angesprochenen Pachtlos weil ein Bewirtschafter jederzeit strengere Regeln ansetzen kann.
    Wenn ein Landesfischereiverband das dann macht ist das alles andere als Anglerfreundlich und bestimmt nicht nach dem Willen der Beiträge zahlenden Mitglieder.

    23.04.22 13:18 0
  • Profilbild blluebird

    Guter und wichtiger Beitrag gerade die neuen artenschonzeiten hat dieses Jahr keine Sau mitbekommen oder sie wurde gekonnt ignoriert hat man auch hier in der App wiederholt gesehen.
    Aber dazu habe ich auch eine Frage. Bei mir in der Nähe (in RLP) gibt es ein Gewässer, dass die Hechtschonzeit bis zum 1. Mai angibt auch dieses Jahr noch. Ist das einfach nur nicht aktualisiert oder Fischer an ihren Pachtgewässern Ausnahmen machen?

    23.04.22 15:17 0
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