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robin2002

Ich wollte wissen ob es strafbar ist wenn ich mit einer Senke an einen See ohne irgend eine Erlaubnis ein paar Köderfische Fänge oder ob ich da eine Erlaubnis brauch. Und was kann auch ich mache wenn der See niemandem gehört oder ist es auf strafbar wenn der See niemanden gehört und ich da ein paar Köderfische hole?

vor 7 Jahre
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Unbekannt

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vor 7 Jahre
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robin2002

Also könnte Ich jetzt einfach mit meiner Senke an einen See fahren und Köderfische fangen?

vor 7 Jahre
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Unbekannt

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vor 7 Jahre
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Unbekannt

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vor 7 Jahre
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robin2002

Ok danke

vor 7 Jahre
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Unbekannt

In langenburg wo ich wohne darf man das ich bin 15

vor 7 Jahre
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robin2002

Ok

vor 7 Jahre
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Frank Schneider

Das würde ich an eurer Stelle sein lassen Köderfische fangen, ob nun mit Senke oder Angel, ist ohne Erlaubnisschein Fischwilderei. Die Strafe dafür kann ziemlich teuer werden.

vor 7 Jahre
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Unbekannt

Da muss ich Frank recht geben Jungs. Erst herausfinden wem das Gewässer gehört, dann um Erlaubnis fragen. Zur Senke, selbst wenn ihr an einem Vereinsteich seid, immer nachfragen ob erlaubt, das kann nie schaden. Denn die sind auch nicht überall erlaubt. Wenn das nen Teich auf nem Feld ist, fragt ruhig den Bauern wenn das sein Teich ist

vor 7 Jahre
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flurfunk

@lennard auch wenn du erst 15 bist solltest du etwas aufpassen was du im Internet so für Ratschläge gibst. Fischwilderei ist eine Straftat und wenn du Leuten empfiehlst in irgendeinem Teich einfach mal so die Senke reinzuhalten kannst du dich da schnell der Anstiftung schuldig machen. Kein Witz...

vor 7 Jahre
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Unbekannt

@lennard Da hat Flurfunk recht. Anstiftung zu einer Straftat (hier sogar eindeutig zu Belegen) kann genauso belangt werden und meines Wissens nach sogar in dem Ausmaß wie die Tat selbst. Und gerade da du Älter als 14 und damit strafmündig bist solltest du aufpassen, sonst ist dein Schein auch ganz ganz schnell weg

vor 7 Jahre
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Malte Teegen

1x1m Senke ist erlaubt mit einem Angelschein wenn es am bspw Privatem gewässer erlaubt ist.

vor 7 Jahre
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Jens Breer-Der Buhnenfischer

Ob eine Senke erlaubt ist oder nicht, entscheidet grundsätzlich der Gewässerinhaber. Wer ohne einen Erlaubnisschein mit einer Senke an einem Gewässer hantiert, begeht an einem „geschlossenen Gewässer“ (See, Dorfteich usw) Fischwilderei bzw versuchten Diebstahl. An einem offenen Gewässer (Fluss u.ä.) ist es „nur“ Fischwilderei. Und hört auf von eurem Gewässer auf andere zu schließen und solche Falschaussagen zu posten. Fischereirecht ist sowieso Landesrecht und zusätzlich kann jeder Gewässerinhaber jederzeit strengere Regeln ansetzen als in den Gesetzen gefordert.

vor 7 Jahre
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