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  • Profilbild LichtGorgon

    Hi,

    Wie würdet ihr in folgendem, rein hypothetischem Fall vorgehen:

    Ihr fangt (in Sachsen) einen NICHT maßigen Hecht, der euren Köder samt Drilling voll geschluckt hat. Der Drilling befindet sich unerreichbar bereits in der Magengegend des Hechts.

    - abschlagen und mitnehmen?
    - Stahlvorfach cutten und Fisch trotz geringer Chancen zurück setzen?
    - abschlagen und entsorgen, da nicht Mindestmaß?

    Mich würde interessieren wie ihr vorgeben würdet, bzw. Wie die Gesetzgebung dazu aussieht.

    Vielen Dank für eure Beiträge

    02.06.19 18:36 0
  • Profilbild Fishing_bln

    laut Gesetz musst du das zweite machen
    dein vorfach so nah wie möglich am Mund des fisches abschneiden und ihn wieder zurücksetzen
    Wenn ich mich richtig an meine Prüfung erinnern kann zersetzen die Fische den Haken nach einiger zeit

    02.06.19 18:49 2
  • Profilbild Angelandi

    Dieser Post wurde gelöscht.

    02.06.19 18:49 0
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  • Profilbild LichtGorgon

    Auch wenn ich das Vorfach so nah wie möglich am Haken trenne habe ich doch bedenkliche Zweifel, dass der Hecht mit dem Drilling im Magen noch weiter fressen und überleben kann.
    Ich tue mich schwer mit dem Gedanken den Fisch danach wieder zurück zu setzen.

    02.06.19 19:14 0
  • Profilbild Angelfutzie

    abschlagen und essen

    02.06.19 19:54 3
  • Profilbild LichtGorgon

    @angelfutzie: und wenn ich zwischen abschlagen und essen kontrolliert werde? Bin ich dann im Zweifel im recht?

    02.06.19 20:05 0
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  • Unbekannt

    Wir haben mal einen Hecht gefangen, der alle drei Haken von nem Drilling genau im Schlund hinten drin hatte.
    Der Fisch war fürchterlich abgemagert (Wie soll er seine Beute auch am Drilling vorbei - in den Magen bekommen?🤔) und wir haben ihn deshalb dann auch entnommen.
    Bei uns ist es allerdings so, dass der Fisch als verangelt, mit Länge in die Fangliste eingetragen werden muß und dann auch zur zulässigen Tagesfangstrecke zählt. Kann mit Pech dann auch bedeuten, dass dies ein ungewolltes Ende des Angeltags bedeutet.
    So entspricht diese Regelung auch Paragraf 1 und 17 des Tierschutzgesetzes. Welche sagen - 1 ich darf Fische nur zum Nahrungserwerb töten - 17 für die Tötung muß ein vernünftiger Grund vorliegen.

    02.06.19 20:21 1
  • Profilbild Christopher Pösel

    Bei der Prüfung habe ich sowas gefragt. Wenn die Überlebenschance gering ist, töten und de Köder als Beweis im Maul lassen.

    02.06.19 20:39 4
  • Profilbild Angelfutzie

    @ licht gorgon keine Ahnung wie das bei euch geregelt ist
    ich hab in meiner Prüfung(Bayern) gelernt dass der angler zu entscheiden hat ob der fisch lebensfähig ist oder nicht und wenn nicht muss man ihn töten und mitnehmen.
    is aber wrs überall anderst, hab auch schon von seen gehört wo man die fische töten und dann zerstückelt wieder ins wasser schmeißen muss

    02.06.19 21:11 1
  • Unbekannt

    Wie Christoph Pösel sagt:

    Abschlagen wenn man selbst der Meinung ist, das der Fisch es nicht überlebt und Köder samt Haken und Vorfach im Fisch lassen - falls es eine Kontrolle gibt.

    02.06.19 21:49 1
  • Profilbild Marcel, P

    soweit ich weiß darfst du ihn abschlagen, aber dir nicht aneignen. aber wie schon erwähnt, hört man überall was anderes. vorfach würde ich nicht abschneiden wenn sicher ist das er stirbt. Da ich nicht wissen kann in wie weit sich ein Fisch (quält) würde ich ihn erlösen. Dann wie erwähnt mitnehmen mit beweisen. 👍

    02.06.19 22:35 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Natürlich waidgerecht töten ,verwerten Braten etc...und als nicht Lebensfähig eintragen in die Angelkarte.
    Zählt übrigens zum Tages,Wochen Jahreslimit dazu.
    Ausser bei einem Aal kannst du keinen Fisch mit samt Haken wieder zurück setzen, das ist fast immer sein sicherer und qualvoller Tod.!

    03.06.19 06:07 1
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Selbst wenn ich einen Haken bei Raubfischen löse und den Fisch offensichtlich es gut geht, lasse ich ihn für 1-2 Std. im Ruhe Kescher zur Beochtung bevor er wiedee zurück gesetzt wird.!!
    Leute, ich bin echt schockiert wenn ich solche Beiträge lese wie laut Gesetz abschneiden und so weiter.
    Ich möchte nicht wissen wieviel Fische schon deswegen jämmerlich in Deutschlands Gewässer verreckt sind...😰
    Frage mich manchmal echt ob ihr eueren Angelschein in ner Tombola gewonnen habt oder bei dem Thema Vorgehensweise bei untermassigen Fischen geschlafen habt.
    Sorry für die Beleidigungen , aber ich bin Angler aus Leidenschaft und habe grössten Respekt vor den Tieren und sowas macht mich einfach wütend und soll nur die betreffen die es nicht haben oder so praktizieren....

    03.06.19 06:27 1
  • Profilbild Miki65

    die leute haben ihren schein eben nicht bei einer tombola gewonnen, da die vorgehensweise mit abschneiden und zurücksetzen leider gesetz ist

    03.06.19 06:45 1
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Welches Gesetz? Bitte kopier den Absatz oder Paragraph hier rein oder einen Link .
    Im Sachverhalt steht höchstens das untermaßige Fische nicht vorsätzlich getötet werden dürfen. Aber nicht Lebensfähige Fische zu töten bedeutet kein Vorsatz, weil hier das Tierschutzgeresetz über dem Fischereirecht gilt...

    03.06.19 07:31 0
  • Profilbild Allesangler19

    Moinsen.
    Punkt 2.12. Der sächsischen Gewässerordnung schreibt das abschneiden der Schnur vor.
    Das funktioniert super bei einem geschluckt en Einzelhaken. Hab schon einige Aale o. Ä. mit innenpircing gehabt. Im Falle eines Wobblers mit sogar 2 oder mehr Drillingen, kann sich die Chancen jeder selbst ausrechnen.
    Ich persönlich würde den Fisch erlösen, ein Foto machen, wie weit er geschluckt war und die Reste der Natur übergeben.
    Wenns blöd läuft muss man dann mit Bürokraten diskutieren, aber das Risiko würde ich eingehen.
    Wichtig is nur, dass du ihn nicht behältst, sonst is Vorsatz im Spiel und das geht dumm aus.

    03.06.19 08:55 1
  • Profilbild PadBritt

    Es gibt immer einen Grund, dass ist ein sehr interessanter Artikel. Nicht nur für C&R, sondern auch für den oben beschriebenen Fall! Wenn der Fisch nicht überlebensfähig ist, dann gibt es zwar komische Gesetze, aber Tierrechtlich eigentlich nur eine vernünftige Lösung, wo dir auch keiner was anderes sagen kann.

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    03.06.19 09:01 0
  • Profilbild PadBritt

    Wenn der Fisch überlebensfähig ist, musst/ kannst du ihm zurücksetzen. Wenn der Fisch nicht überlebensfähig ist, MUSST du ihm von seinem Leiden erlösen. Ein vergraben des Fanges mag zwar irgendwo vorgeschrieben sein, aber stell dir mal vor ein Passant sieht, wie du angehst, tötest und den Fang verbuddelst... dann startet der Shitstorm erst richtig.

    Ich würde das Vorfach als Beweis im Fisch belassen und den Fisch mitnehmen. Gesetzt den Fall, dass Du kontrolliert wirst und der Kontrolleur wirklich so engstirnig sein kann, dass er dein Handeln nicht nachvollziehen kann, würde ICH es auf eine Anzeige ankommen lassen.

    Aber der reine Menschenverstand sollte eigentlich dafür sorgen, dass der Kontrolleur dich ziehen lässt (wenn er kommt).

    Jetzt kommen natürlich die Andren und sagen: "denn kann ja jeder seinen Köder im Nachhinein irgendwo im Fisch vergraben und sagen dass er zu tief geschluckt war". Das mag sein und wenn du 5 solcher Fische bei Dir hast, wirst du dich auch nicht rausreden können. Aber bei einem, wird der Kontrolleur wohl erkennen wer vor ihn steht.

    03.06.19 09:17 0
  • Profilbild Borgatz

    Abschlagen und vergraben. So will es unsere Satzung im Verein.

    03.06.19 10:56 0
  • Profilbild Isar_Fischer

    Ich würde ihn auf jeden Fall verwerten und als Beweis den Drilling in Maul lassen, so wie gehängt ist. Dann kann natürlich die Antwort kommen, dass man den später ins Maul gehängt hat, nur um einen Untermaßigen mitnehmen zu können. Aber wenn er so hängt, dass man den Drilling im nachhinein garnicht so hinhängen konnte, solltest du im Recht sein👍Aber generell eine sehr schwierige Frage😬

    03.06.19 11:26 0
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