search
Werbung
Beiträge
Profilbild
Dominik Herbert

Hallo leute Wie genau ist das in Bayern mit dem kunstköder angeln innerhalb der Schonzeit en Hecht und zander geregelt? Eigentlich müsste ich doch jetzt mit kunstköder auf zander angeln können und wenn ein Hecht beißt ihn wieder zurücksetzen oder? Allgemein sollte ich doch mini gummifisch (5cm) für Barsch auch immer nutzen dürfen oder? (natürlich weiß ich auch das das in verschiedenen Gewässern je nach Verein unterschiedlich sein kann, mir geht es hier allg um die Standart gesetzeslage) Danke schonmal:)

vor 4 Jahre
0
Profilbild
Unbekannt

Schaue mal ins Fischereigesetz und in eure Fischereiverordnung, dort sollte normalerweise alles drin stehen.

vor 4 Jahre
0
Profilbild
Unbekannt

(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

vor 4 Jahre
0
Profilbild
Mox

Ich mache es mal kurz... es gibt in Bayern kein grundsätzliches Kunstköderverbot während der Schonzeit. Grüße und Petri

vor 4 Jahre
1
Profilbild
Dominik Herbert

Danke schonmal Also wenn 8ch die gesetzeslage hier mit meinen begrenzten rechtsverständniss richtig interpretiere darf ich auf zander angeln während der Hecht geschont ist, muss aber hechte zurücksetzen... Soll heißen solange nichts auf der Karte steht geht weiter mit gummifisch

vor 4 Jahre
2
Profilbild
Unbekannt

👍🏼

vor 4 Jahre
0
Profilbild
NatureFisher

Wenn du jetzt beim angeln einen 25er Shad fischt, könnte es bei der Kontrolle eng werden. Es sei denn du willst wirklich auf Zander Fischen😉😅

vor 4 Jahre
0
Profilbild
Esox Hunter 100

Ja klar darfst du auf Zander mit Kunstködern weiter angeln!

vor 4 Jahre
0
Profilbild
Feline

also bei vielen gewässern ist wärend der Hecht und Zander Schonzeit kunstköder verboten, des kannst du auch auf den Erlaubnis scheinen anschauen

vor 1 Jahr
0
Profilbild
ifishallday

Der Thread ist von 2021, warum muss man den jetzt wieder ausgraben 🤦🏻.

vor 1 Jahr
1
Profilbild
Feline

ifishallday, meine Absicht ist nicht was auszugraben sondern das Leute die sich jetzt 2024 den Post anschauen auch bemerken das es sich geändert hat.

vor 1 Jahr
0
Profilbild
Mox

Es hat sich nichts geändert. Auch vor 3 Jahren gab es in einzelnen Gewässern Kunstköderverbote in der Schonzeit. Das regelt der Fischereirechtsinhaber in der jeweiligen Gewässerordnung. Aber am Fischereigesetz und der Fischereiverordnung hat sich das nicht geändert. Es gibt in Bayern nach wie vor kein generelles Kunstköderverbot in der Schonzeit. Grüße und Petri

vor 1 Jahr
3
Profilbild
Feline

das es sich verändert hat war nur ne Vermutung weil ich damals noch nicht geangelt habe und damals noch keine Ahnung hatte, ich bin von den Aussagen der anderen ausgegangen dass es früher des nirgends gab.

vor 1 Jahr
0
Alle Beiträge anzeigen
Alle Gewässer in der Nähe ansehen