Beiträge

  • Profilbild bestrock92

    Moin moin, ich hoffe diese Frage wurde nicht bereits gestellt. Da ich über meine Google Recherche unterschiedliche Aussagen gefunden habe was die Zeitspanne des Kunstköderverbotes in Hamburg betrifft, hoffe ich das mir hier jemand weiter helfen kann. Es hängt ja von der Zanderschonzeit ab, die sich vor ein paar Jahren mal geändert hat.

    Also gilt das Kunstköderverbot nun von heute an bis zum 31.5 - oder erst vom 01. Februar an?

    Petri und frohes Neues! 🎣

    01.01.21 10:31 1
  • Profilbild Dustin1190

    Vom 1.2 bis zum 31.5 ist Schonzeit.

    Frohes Neues 🚀

    01.01.21 10:37 0
  • Unbekannt

    Das ist in der Fischereiverordnung von Hamburg geregelt:l, einfach Google nutzen.

    Paragraph 8
    Artenschonzeiten

    "(2) Während der Zanderschonzeit ist die Fischerei unter Verwendung von toten Köderfischen, Fischfetzen sowie von Kunstködern jeglicher Art untersagt. Hiervon ausgenommen sind die Bille oberhalb des Bergedorfer Hallenbades und die Alster oberhalb der Ohlsdorfer Schleuse sowie der unmittelbare Strömungsbereich des Elbe-Hauptstroms. In anderen Bereichen der Elbe, wie in Hafenbecken, Kanälen sowie innerhalb von Buhnenfeldern darf während der Zanderschonzeit nicht mit den in Satz 1 genannten Ködern gefischt werden. Das Verbot gilt auch für das Auswerfen oder Treibenlassen von Ködern gemäß Satz 1 an Angelstellen am Elbe-Hauptstrom in nicht strömende Bereiche. Kunstköder dürfen nur in strömenden Bereichen der Elbe verwendet werden. Berufsfischerinnen und Berufsfischern ist in der Zanderschonzeit die Verwendung von Stellnetzen untersagt. Das Verbot von Kunstködern gilt nicht für das Fliegenfischen."

    Gem. Anlage 2 hat der Zander eine Schonzeit vom 01.02. -31.05..

    01.01.21 13:10 1
  • Werbung
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler