Raubfisch in der Schonzeit
Grüße ich wollte mich mal erkundigen was das Thema Barschangeln in der Schonzeit in Sachsen betrifft. In der Sächsischen-Fischereiverordung ist geschrieben: "dass man in der Schonzeit keine Handangeln benutzen darf". Zählt auch das Drop-Shoten mit Wurm auf Barsch dazu? Bzw. muss man mit Strafen rechnen wenn man "erwischt" wird? Stramme Schnüre!
Da lese ich mal mit
soweit ich weiß ist das aktive Fischen in der Schonzeit nicht erlaubt. zumindest in Sachsen Anhalt nicht und ich meine in Sachsen auch nicht
Dropshot mit Wurm darf man auswerfen aber nicht permanent einholen. Dieses zählt sonst als aktives Angeln auf Raubfisch und ist daher verboten. Also kannst auch gleich ne posenmontage nehmen und fertig
kannst auch Micro jig mit Wurm jiggen wurde schon oft kontrolliert von WSP ist wohl Grauzone Petri
Zum 100.000. mal: Lasst doch die Raubfische während der Schonzeit einfach mal in Ruhe.
Mitteilung Nr. 17 sächsische Fischereibehörde: „Dropshot-Angel - Handangel zum Friedfisch- oder Raubfisch-Fang Jede verwendete Angel definiert sich über den angebrachten Köder. Die skizzierte Dropshot-Montage kann abhängig vom angebrachten Köder als Friedfischangel oder Köderfischangel Verwendung finden (Abb. 1). Ein angebrachter Kunstköder an einer Dropshot-Montage dient immer dem Raubfischfang (Abb.2)." Damit sollte das Thema erledigt sein.
Es kommt dann halt mit der Zeit, genau so, wie es bereits immer öfter geschieht - Die Schlupflöcher und Grauzonen im Regelwerk, werden so lange ausgereizt, bis die nächsten Regelverschärfungen durchgesetzt sind und irgendwann, wie vielerorts in Bayern, zwischen Neujahr und ersten Mai, gar nicht mehr gefischt werden darf.
Ich bin vga und hatte beim Lehrgang das Thema auch du darfst mit drop-shoten nur mit naturköder Würmer oder Maden arbeiten
Am besten nen fetten 14 cm Tauwurm 😅🙈
Gebe Housemeister vollkommen recht. Verstehe nicht wieso man die Grauzonen bis aufs minimalste ausreizen muss. Es gibt doch so viel Möglichkeiten wie man die paar Wochen Schonzeit rum bringt.
Wenn der Barsch nicht geschont und nicht gefährdet ist, warum soll man dann nicht sein Glück versuchen dürfen? Raubfischangeln sind ja nur verboten worden, weil Leute gezielt auf Hechte und Zander gegangen sind und dann sagten sie seien auf anderes aus gewesen. In Brandenburg sind z.B Hecht und Zander Schonzeiten gänzlich unterschiedlich. Da kann ganzjährig mit der Raubfischrute geangelt werden. Es geht also auch anders.
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