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  • Profilbild MarcelGiesche

    Petri hab ne frage und zwar zur Schonzeit
    Hab jetzt in vielen Foren gelesen das man in der Schonzeit spinnfischen darf natürlich in verschiedene
    Bundesländer aber wie sieht das damit in Sachsen aus
    Mir Jucken schon die Finger und bis jetzt hab ich jedes Jahr verzichtet zu fischen da ich in der Gewässerordnung dazu nix genaues gefunden und geh davon aus es ist untersagt

    Kann mir vielleicht jemand eine Antwort dazu geben ?
    Mit freundlichen Grüßen Und Petri heil

    05.04.18 18:15 1
  • Profilbild Nico Bernardy

    Kenne die Bestimmungen in Sachsen leider nicht. Aber die Fliegenrute ist fast immer eine Alternative, denn meist überall noch in der Schonzeit oder während dem Kunstköderverbot erlaubt.

    05.04.18 18:27 1
  • Unbekannt

    Also ich habe jetzt einfach mal in die Gewässerordnung von Angelverband in Sachsen geschaut. War bei Google gleich der erste Treffer.😉 Dort steht sogar fett dieser Hinweis drin:

    "In der Zeit vom 01.02.-30.04. ist in allen Angelgewässern die Benutzung von Handangeln zum Raubfischfang und die Benutzung der Senke untersagt."

    Also man findet schon was genaues.😆

    05.04.18 18:30 0
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  • Unbekannt

    Somit ist dann auch die Fliegenrute für den Raubfischfang verboten, da sie auch eindeutig als Handangel definiert ist.😐

    05.04.18 18:33 0
  • Profilbild Nico Bernardy

    Ich interpretiere, dass so: Man darf keine Handangel die zum Raubfisch fang geiegnet ist nutzen. Sonst darfst du ja gar nicht mehr angeln, auch nicht auf Friedfisch und mit der Fliegenrute kannst du auf Friedfisch gehen, aber auch auf alles im Prinzip.

    05.04.18 18:38 0
  • Unbekannt

    @Nico:
    Na steht ja auch da: Handangel zum RAUBFISCHFANG (Köderfischangel und Spinnangel). Somit darf man natürlich mit einer Handangel zum Friedfischfang angeln!
    Bei der Flugrute wird es nur Probleme geben, wenn man Raubfischköder nutzt. Da bin ich aber leider kein Fachmann für. 😣
    Und es steht auch alles so in der Gewässerordnung unter Punkt 2. Angelgeräte und Köder bzw. unter 3. Fangbegrenzungen und -bestimmungen, Mindestmaße.

    Besser geht es ja nun wirklich nicht mehr.🤔

    05.04.18 18:46 0
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  • Profilbild Nico Bernardy

    Wie wird denn ein Raubfisch Köder kategorisiert, man kann Ja mit einer Nassfliege, zu glieich Raub- & Friedfisch fangen.

    05.04.18 18:50 0
  • Unbekannt

    Ich glaube da hast du mehr Ahnung von!
    Denke mal eine Fliege ist mehr was für Forellen bzw. Döbel usw.. Bei einem Streamer wird es dann schon "kompliziert", da der ja einen kleinen Beutefisch imitieren soll.
    Dann wird die Fliegenrute zur Raubfischangel.😉

    05.04.18 18:54 0
  • Profilbild Nico Bernardy

    Ja Streamer wären ja klar, aber bei den ganzen anderen Mustern. Wie Krebs-, Larven-, Shrimp- & Fliegenimitaten oder auch Creature-Flys, also Fantasie Fliegen, mot diesen kann man nämlich beides Fangen.

    05.04.18 18:57 0
  • Unbekannt

    Man muss einfach mal das Kleingedruckte lesen.😂

    "Ob die Flug-, Sbirolino- oder sonstige Angel zum Friedfisch-, Salmonidenoder Raubfischfang einsetzbar ist, wird durch den verwendeten Köder bestimmt. Köder, die mit mehreren oder mit mehrschenkligen Haken verwendet werden, sind grundsätzlich Raubfischköder. Die Flug-, Sbirolino- oder sonstige Angel gilt als Friedfischangel, sofern die verwendete Fliege (Trocken- oder Nassfliege, Nymphe) eine Gesamtlänge von 20 mm nicht überschreitet. Brotfliegenimitationen und Glo Bugs gelten ebenfalls als Friedfischköder, insofern diese größer als 20 mm sind. Streamer und FischeiImitationen sind Raubfischköder."

    Also ist wirklich alles zu 100% geregelt und damit sollte Marcel jetzt auch Bescheid wissen.😉

    05.04.18 19:03 2
  • Profilbild Nico Bernardy

    dann ist, das ja ultra tiefgründig geregelt. Bei uns in RLP ist jegliche art der Fliege der Schonzeit ausgenommen.

    05.04.18 19:05 0
  • Profilbild MarcelGiesche

    So also in der avs App steht das definitiv nicht
    Also haben wir wohl beide recht danke dennoch für die Hilfe

    05.04.18 20:08 0
  • Profilbild MarcelGiesche

    So also in der avs App steht das definitiv nicht
    Also haben wir wohl beide recht danke dennoch für die Hilfe

    Mit dem Flugangeln klingt nach einer guten Option
    Kannst du mir dazu erläutern wie weit das erlaubt ist oder nicht?

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    05.04.18 20:11 0
  • Profilbild MarcelGiesche

    Anhang

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    05.04.18 20:12 0
  • Unbekannt

    Was in der App steht weiß ich nicht. Aber wenn ich auf die Internetseite vom AVS gehe und dann auf Gewässerordnung, werde ich auf die Gewässerordnung des übergeordneten Verbandes "Landesverband Sächsischer Angler" geleitet.
    Diese Gewässerordnung ist für dich ja bindend, da der AVS ein Teil vom Landesverband ist.
    Somit bei zukünftigen Fragen am besten immer dort nachschauen.

    05.04.18 20:18 0
  • Unbekannt

    Schaue mal in deiner App unter Punkt 3.3 und dann kurz bevor 4. anfängt. Dort sollte dann folgendes stehen:

    "In der Zeit vom 01.02.-30.04. ist in allen Angelgewässern die Benutzung von Handangeln zum Raubfischfang und die Benutzung der Senke untersagt."

    Deine Bilder sehen wie die Gewässerordnung vom Landesverband aus. Und wie bereits oben geschrieben, steht dort alles drin. Man muss nur immer bis zum Ende lesen.😉

    Aber ist auch egal jetzt. Du hattest eine Frage und ich konnte dir helfen. Mich hatte halt nur dein Hinweis auf die Gewässerordnung gestört, da da ja nun wirklich alles drin beschrieben ist!!!

    05.04.18 20:37 0
  • Profilbild MarcelGiesche

    Die App

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    05.04.18 20:40 0
  • Unbekannt

    Und noch mal zu deiner Frage mit der Flugangel:

    Dazu habe ich ja nun ausführlich was geschrieben bzw. aus der Gewässerordnung kopiert. Wie Nico auch geschrieben hat, ist dort alles bis ins Kleinste beschrieben. Mehr Hilfe geht ja nun wirklich nicht. Du musst bei Flugangel auch das [2] lesen. Habe ich aber auch schon hier reinkopiert!😆

    05.04.18 20:41 0
  • Profilbild MarcelGiesche

    1.

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    05.04.18 20:41 0
  • Profilbild MarcelGiesche

    2.

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    05.04.18 20:42 0
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