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  • Profilbild Schneidereibeauftragter

    Moin zusammen,

    bin neu im Angelgame und würde gerne nachdem das Tackle steht das erste Mal los auf Barsche gehen.

    Meine Frage: darf man in Bayern während der Schonzeit von Hecht & Zander auf Barsche Spinnfischen?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Grüße aus Nürnberg 🫡

    04.03.23 07:07 0
  • Profilbild DimiG2000

    Ich bin mir nicht ganz sicher aber hier in Niedersachsen darf man gar nicht mit kunstködern angeln während der Zander und link hab aber etwas von drop shot mit tauwurm gehört weis zwar nicht wie das geht, aber kannst ja nachschauen.

    Mfg

    04.03.23 07:17 1
  • Profilbild Zanderbone

    Morsche,

    Selbst wenn es erlaubt ist sollte man es nicht tun, die Wahrscheinlichkeit einen Hecht oder sogar Zander zu fangen ist sehr hoch. Drop Shot mit Tauwurm wäre eine Option. Schau an deinem Gewässer was erlaubt ist, normal ist in Bayern während der Schonzeit eigentlich immer jede Art von Spinnfischen verboten.
    Gerne können wir auch privat schreiben, schicke mir einfach eine Freundschaftsanfrage, ich komme aus deiner Nähe.

    Gruß

    04.03.23 07:45 3
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  • Profilbild Mario 0112

    Hier in Sachsen-Anhalt ist das Angeln mit Kunstködern während der Schonzeit auch verboten. Aber wie in diesem Thread beschrieben, ist das Angeln mit Dropshot-Montage und Tauwurm auch sehr effektiv.

    04.03.23 08:05 1
  • Profilbild Markus Wöckel

    In Sachsen ist es während dieser Zeit verboten Kunstköder zu nutzen oder auch, Anbissstellen ständig durch das Wasser zu bewegen.
    Also kommt es hier noch drauf an, wie man das Dropshot führen würde.

    04.03.23 08:29 1
  • Profilbild Fabian.Hoffmann

    Steht in den Gewässerordnungen. Soweit ich weiß verboten. An welches Gewässer willst du im Nürnberger Raum gehen?

    04.03.23 08:48 0
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  • Unbekannt

    Ich Sachsen ist, im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt, das aktive Angeln mit Naturködern erlaubt. Ansonsten bitte gleich den Passus, der es verbieten sollte, hier posten.

    04.03.23 08:53 0
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    in Bayern gibt es kein Spinnfuschverbot, nur fie Arten sind in der Schonzeit.

    04.03.23 08:57 1
  • Profilbild Markus Wöckel

    @link

    Auszug aus der Gewässerordnung des sächsischen Landesverbandes

    Absatz 3.3
    Mindestmaße und Schonzeiten
    In der Zeit vom 01.02.-30.04. ist in allen Angelgewässern die Benutzung von Handangeln zum Raubfischfang und die Benutzung der Senke untersagt.

    Absatz 2.2
    Köderfischangel (Definition: Handangel zum Raubfisch-Fang)
    Die Köderfischangel ist eine beliebige Rute mit oder ohne Rolle. Der als Köder verwendete tote Köderfisch oder Teilstücke von einem Köderfisch kann mit bis zu 3 Haken (Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken) versehen werden, welche in Ihrer Gesamtheit jedoch nur eine Anbissstelle darstellen dürfen. Lebende Wirbeltiere (inkl. Fische) dürfen nicht als Köder verwendet werden.

    Absatz 2.3
    Spinnangel [ 1 ] (Definition: Handangel zum Raubfisch-Fang)
    Spinnangeln sind Angeln, mit denen eine Anbissstelle zum Fangen von Fi-schen ständig durch das Wasser bewegt wird. Es dürfen künstliche Spinn-köder oder ein toter Köderfisch (auch im Spinnsystem) verwendet werden. Die Anzahl der zulässigen Angelhaken und deren Anordnung entspricht den Erläuterungen zur Köderfischangel unter Pkt. 2.2. dieser Gewässerordnung. In Salmonidengewässern gilt Pkt. 4.2.2 entsprechend.
    [1] Ob die Spinnangel zum Raubfisch-Fang einsetzbar ist, wird durch den verwendeten Köder bestimmt. Kunstköder bzw. Köder, die mit mehreren oder mit mehrschenkligen Haken verwendet werden, sind grundsätzlich Raubfischköder.

    04.03.23 09:07 0
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    hier geht es um Bayern, nicht saggsn

    04.03.23 09:32 0
  • Profilbild Fabian.Hoffmann

    Bei uns in Mittelfranken, zumindest an den Gewässern wo ich fischen gehe steht meist in den Gewässerbestimmungen, dass das Spinnfischen verboten ist. Beim Fischereiverband Mittelfranken ist ebenfalls das Dropshotangeln in jeglicher Form verboten.

    04.03.23 10:48 0
  • Unbekannt

    Da Sachsen aber ins Spiel gebracht wurde und hier eine mMn nicht korrekte Aussage getroffen wurde, kann ich es auch ansprechen. 💁‍♂️

    04.03.23 11:03 0
  • Unbekannt

    @Markus Nur ist eine Dropshot-Rute keine Spinnangel mehr, sondern wird als Friedfischrute gewertet, wenn man einen Wurm verwendet.

    04.03.23 11:05 0
  • Unbekannt

    Hier der Auszug aus der Mitteilung der Fischereibehörde für den Freistaat Sachen. Eine Bestätigung von offizieller Seite habe ich ebenso. Wenn die es nicht korrekt wissen, wer dann. 😏

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    04.03.23 11:14 0
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    trotsdem gehts um Bayern, und da gibt es KEIn gesetzliches Verbot

    04.03.23 11:58 0
  • Unbekannt

    Es werden hier schon wieder Sachen durcheinander gebracht.

    1. Wenn man von einem Bundesland redet, ist das Fischereigesetz und die Fischereiverordnung des jeweiligen Bundesland zuständig. Ggf. gibt es noch Ergänzungen dazu. Aber auch nichts anderes.
    2. Ein Auszug einer Gewässerordnung, egal welche, ist nicht für ein Bundesland zuständig, sondern nur für die jeweiligen Gewässer. Somit ist das Gewässerverzeichnis von einem Landesangerverband, z.B. Sachsen oder Sachsen-Anhalt, auch nur für die Gewässer des Verbandes verbindlich. Somit ist eine Aussage, "bei uns in Sachsen oder Sachsen-Anhalt, mit dem Auszug aus einer Gewässerordnung, völlig falsch!!! Die Verbote betreffen halt nur die Gewässer des Verbandes und nicht alle Gewässer, solange nicht ALLE GEWÄSSER des Bundeslandes dem Verband "gehören". Das ist aber weder in Sachsen, noch in Sachsen-Anhalt der Fall, wenn ich das so richtig in Erinnerung habe.

    Zurück zur Frage:
    Schaue selber wie unter 1. beschrieben nach und anschließend noch in die Gewässerordnung von dem Gewässer wo du Angeln willst. Wenn es in 1. nicht verboten ist, kann es ja in 2. verboten sein. Wie halt auch in Sachsen-Anhalt bei den Gewässern vom Landesanglerverband.

    04.03.23 12:00 1
  • Unbekannt

    Dann hoffe ich, dass die Community-Polizei auch mal in anderen Themen aktiv wird. 😎

    04.03.23 12:15 0
  • Unbekannt

    Was heißt hier Community-Polizei. Ich kann nichts dafür, dass hier so oft einfach nur Müll erzählt wird. Sorry für meine Worte, aber so eine "Diskussion" gab es in diesem Forum schon so oft. Ist doch nicht schwer zu verstehen, dass eine GEWÄSSERordnung nur für die Gewässer gültig ist. Und das ein Landesanglerverband nicht ALLE Gewässer hat, sollte auch klar sein In Mecklenburg Vorpommern ist das noch schlimmer. Da hat der Verband gefühlt nur maximal 50 % aller Gewässer und der Rest gehört Fischern. Und da hat der Hecht z.B. überhaupt keine gesetzliche Schonzeit in Binnengewässern. ABER in den LAV Gewässern hat er Schonzeit. Aber dem LAV gehören halt nicht alle Gewässer. Ganz einfach.

    04.03.23 12:20 1
  • Unbekannt

    @Hecht666 es geht doch nicht um Dich. 😏

    04.03.23 12:43 0
  • Unbekannt

    Generell bin ich Deiner Meinung. Am einfachsten ist es, wenn man sich die gesetzlichen Bestimmung anschaut. Auf diesen basiert der Fischereischein und in den Theoriestunden sollte man dies eigentlich auch vermittelt bekommen. Persönlich wende ich mich lieber an offizielle Stellen. Die wissen, was wo sein Gültigkeit hat. Ging mir letztens auch mit "Kennzeichnungspflicht" für Belly Boote. Von der WaPo habe ich dann meine Antwort bekommen.

    04.03.23 12:49 0
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