Beiträge
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Nasse Brasse
Ich wollte euch mal fragen, was geschieht, wenn man in Sachsen aus der Elbe aus versehen einen Waller fängt und den nicht zu Hause verbrauchen kann.
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Unbekannt
Oh Mann 🤦🏽♂️🤦🏽♂️
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Wieder reinschmeißen! -
Godspeed
Es ist KEIN Verbrechen einen Fisch wieder reinzusetzen, den man nicht verwerten kann/will!!!
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Im Gegenteil, wenn du einen Fisch ohne Verwertungsabsicht tötest machst du dich strafbar.
C&R ist das GEZIELTE Fangen und freilassen einer bestimmten Fischart ohne Verwertungsabsicht und das ist als solches auch keine Straftat, sondern beißt es sich mit dem 1. Paragraph des Tierschutzgesetzes, sprich du kannst nur wegen Tierquälerei angezeigt werden nicht wegen C&R als solches.
Ich hoffe du bist jetzt im Bilde.😉 -
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Cookie_Hunter
Wieder zurück...ist für dich nicht verwertbar also kannst du ihn schonend zurücksetzen.
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Unbekannt
Wenn man nicht verwerten kann, kann man ihn zurücksetzen ohne sich strafbar zu machen
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außer man kann ihn verwerten, dann muss man ihn THEORETISCH mitnehmen um dich nicht strafbar zu machen -
DeadbaitHamburg
Godspeed, du meinst das Richtige, aber präzise, wenn wir schon dabei sind:
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Straftat nach § 17 Nr. 1 TierschG bei Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund
Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 2 TierschG bei Zufügen von erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne vernünftigen Grund (alle Tiere).
Der Begriff "Verbrechen" hat mit der ganzen Geschichte allerdings gar nichts zu tun, das sind (nur) rechtswidrige Taten, die der Gesetzgeber im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht (§ 12 Abs. 1 StGB). -
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Fishing Germany
freilassen
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Godspeed
👍
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Und Freiheitsstrafen gibt es wirklich bei RICHTIGER Tierquälerei sprich, aus Vergnügen Ratten anzünden, zb. -
Carpytän
quick Release und gut, das Fotografieren und zur schau stellen beißt sich mit dem erlaubten releasen , das nur am Rande
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Mouxl
Dieser Post wurde gelöscht.
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Spinnangler
Super mouxl, aber solche separaten Geschichten stehen immer im Schein und sollten somit VOR‼️‼️dem angeln bekannt sein!
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Mouxl
Dieser Post wurde gelöscht.
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Spinnangler
Mit 16 solltest du bereits in der Lage sein, deinen Schein lesen zu können und dich damit auseinandersetzen können... Wenn wirklich was nicht gut erklärt sein sollte oder Verständnisfragen sind, hilft sicher nachfragen...
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Mouxl
Dieser Post wurde gelöscht.
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