search
Werbung
Beiträge
Profilbild
jlnheiss_official

Kann mir jemand das beantworten ⁉️

vor 5 Jahre
1
Profilbild
Florian Sänger

Am 15.5

vor 5 Jahre
1
Profilbild
Unbekannt

Glaube erst am 16.

vor 5 Jahre
3
Profilbild
jlnheiss_official

Okay danke

vor 5 Jahre
1
Profilbild
BaitBasti

Ab dem Zeitpunkt vom 15.05, das heißt ab dem 15.05 darf man Hechte wieder Beangeln.

vor 5 Jahre
1
Profilbild
isar_fischer

Bei uns endet die Schonzeit der Forellen am 15.4 und man darf erst am 16.4 wieder angeln

vor 5 Jahre
1
Profilbild
Fly

Da steht ja ganz klar das die Schon Zeit am 15.05 vorbei ist. Dann darf man da auch Angeln. Wenn sie allerdings bis zum 15.05 geht darf man erst am 16.05 Angeln.

vor 5 Jahre
1
Profilbild
Fly

Bei uns (Bayern)gehen die Schonzeiten bis 15. Also darf erst ab 16. geangelt werden. Deshalb find ichs komisch formuliert.

vor 5 Jahre
0
Profilbild
jlnheiss_official

Okay danke

vor 5 Jahre
0
Profilbild
Unbekannt

Am 16.05

vor 5 Jahre
0
Profilbild
Exesor

Ganz klar 15.05.

vor 5 Jahre
1
Profilbild
fishingchris

Ich meine die Schonzeiten sind bis einschließlich definiert. Zumindest bei uns in NRW. Hecht ist da geschont vom 15.02 - 30.04. heißt am 1.5. wird die hechtrute rausgekrammt.

vor 5 Jahre
1
Profilbild
Unbekannt

Ab 24 Uhr ist bei uns die Regel ( 15.5 ab 24 Uhr)

vor 5 Jahre
1
Profilbild
Benny Wendt

Ab dem 16.5. darf man wieder auf Hecht. Die Zeiten sind einschließlich und somit dann auch der 15.5.!

vor 5 Jahre
1
Profilbild
Esox Hunter 100

Wenn es bis 15.5 ist dann ab 16en. Wenn ab 15.5. dann ab 15en ist doch eigentlich klar . Aber wenn du sicher sein willst den Vorstand anrufen

vor 5 Jahre
0
Profilbild
Unbekannt

Die Regelung ist hier ganz klar. Die Hecht Schonzeit in BW ist vom 15. Februar bis 15.Mai. Also so wie hier viele richtig geschrieben haben darf der Hecht wieder ab dem 16. Mai befischt werden. Das ergibt sich ja schon aus dem Begriff Schonzeit. In dem oben genannten Zeitraum wird die Fischart Hecht geschont, damit dieser ungestört seinem Laichgeschäft nach gehen kann. Das ist ja auch der Sinn einer Schonzeit. Was ich hier nicht verstehe. Dass sich im heutigen Zeitalter keiner die Mühe macht und aktuelle Fassung der Landesfischreiverordnung BW hier zeigt. Dann gibt es auch keine Diskussionen und keine Missverständnisse. Hier steht nämlich nichts on ab sondern bis. Sollte das auf Angelkarten oder sonstigen internen Richtlinien stehen würde ich den Verfasser ganz klar auf diesen Fehler hinweisen. Im Ernstfall könnt ihr euch nur auf die gesetzlichen Bestimmungen berufen. Und das ist die jeweilige Landesfischreiverordnung. Eine Aussage eines Dritten wie eines Vorstandes würde ich mit Vorsicht genießen, es könnte auch sein, dass dieser auch falsch liegt. Ich würde allen einfach raten, sich die aktuelle Verordnung auszudrucken und zu euren Fischereipapieren dazu zu fügen. Dann habt ihr sie immer parat und habt es von offizieller Stelle schwarz auf weiß. Ich habe hier mal ein Teil der Verordnung abfotografiert. Das Original könnt ihr euch auf der Seite des Landes BW unter der Rubrik Landesrecht BW und Bürgerservice als PDF downloaden.

vor 5 Jahre
0
Profilbild
Unbekannt

Seite 2

vor 5 Jahre
0
Profilbild
jlnheiss_official

Okay vielen Dank

vor 5 Jahre
0
Profilbild
jlnheiss_official

Dieser Post wurde gelöscht.

vor 5 Jahre
0
Profilbild
jlnheiss_official

Was muss ich wenn ich bei Landesrechte BW und Bürgerservice dann eingebe das ich es Downloaden kann

vor 5 Jahre
0
Alle Beiträge anzeigen
Alle Gewässer in der Nähe ansehen