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  • Profilbild Oskar_

    Servus @ all

    will heute an einen See wo man nicht Blinkern darf !
    Von kunstköder Verbot steht nix dabei
    Nur Blinkern verboten
    für mich heißt das , das wobbler ectr. erlaubt sind sonst würde doch Kunstköderverbot oder Spinnfischen verboten dabei stehen oder?

    Der wo die Karten verkauft angelt selbst nicht und sagt was weiß ich. ... 😥 bekomme auch sonst kein offiziellen ans Telefon

    07.06.18 09:04 0
  • Profilbild Johannes S.

    Ich vermute mal das mit Blinkern das Spinnfischen gemeint is.

    07.06.18 09:26 2
  • Unbekannt

    Wer verkauft denn die Karten? Also nicht welcher Laden, sondern wer hat das Fischereirecht auf dem See. Frage den doch mal. Alles andere ist hier wieder lesen aus der Glaskugel.😉

    07.06.18 09:45 0
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  • Profilbild Oskar_

    legt man es drauf an kann man ja nur den kürzeren ziehen aber ich finde das so schlecht deklariert und kein Ansprechpartner der eine Vernünftige Auskunft geben kann

    weiß net ob ich mit wobbler und gufi angeln soll

    07.06.18 09:47 0
  • Profilbild Oskar_

    @ Dave

    verkauft werden sie nur Vorort im Bistro
    Fischereirecht hat einer von weiterweg nicht zu erreichen!
    ASV in der nähe kann keine Auskunft geben

    sauuugut!!😲😤

    07.06.18 09:49 0
  • Unbekannt

    Ich würde mich auch der Aussage Blinkern=Spinnfischen anschliessen

    07.06.18 09:53 1
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  • Profilbild Banana Joe

    Ich denke auch das damit Spinnfischen gemeint ist, die Bezeichnungen sind aber allgemein immer schwammig formuliert..
    Manche schreiben das "schleppen" nicht erlaubt ist und meinen damit das Spinnfischen, wobei das natürlich gut mit dem eigentlichen Schleppangeln vom Boot aus verwechselt werden kann..
    Andere schreiben, dass Raubfischköder nicht erlaubt sind.. was dann das Angeln mit Kunstködern sowie totem Köderfisch bezeichnet.
    Notfalls das Telefon nehmen und bei den Pächtern oder Vereine oder so nochmal nachfragen.

    07.06.18 10:10 2
  • Profilbild Oskar_

    Habe nach großem Aufwand endlich mal den Verantwortlichen ans Telefon bekommen! erschreckend wie ahnungslos doch jemand sein kann der ein Gewässer pachtet! 🙈🙉

    Blinkern verboten heißt laut seiner Aussage nur Blinkern nicht erlaubt ! Wobbler & gummifische und Co sind erlaubt
    das soll man mal verstehen 😂

    23.06.18 07:05 2
  • Profilbild Nombre988

    Echt dämlich 😂

    23.06.18 07:35 0
  • Unbekannt

    Warum? Er hat doch genau das verboten, was er gemeint hat! Blinkern halt! Macht zwar keinen wirklich Sinn, aber ist doch Urlaub gut für dich.😂

    23.06.18 07:43 0
  • Unbekannt

    Urlaub= nur

    23.06.18 07:43 0
  • Unbekannt

    Dieser Post wurde gelöscht.

    23.06.18 11:55 0
  • Unbekannt

    Sry ich hatte einen Rechtschreibfehler. Also nochmal. Ich kenne ein Gewässer bei dem auch Blinkern verboten ist. Dort ist mit Blinkern allerdings tatsächlich Spinnfischen gemeint.

    23.06.18 11:58 0
  • Profilbild Banana Joe

    Jetz stellt euch mal vor ihr seit an einem Gewässer und ihr denkt euch "okay da steht nur was von Blinkern verboten, dann nehm ich hald nen Gummifisch"... später kommt dann die Fischereiaufsicht und meint ihr dürft das nicht und verweist euch vom Gewässer 🤷‍♂️
    Wenn ihr das anfechtet könntet ihr sogar im Recht sein.

    Meiner Meinung nach müssen bei sowas eindeutige und einheitliche Bezeichnungen und Regelungen her..
    Isn totaler Grampf..

    23.06.18 13:03 2
  • Profilbild ROOKIE81

    jo seh ich auch so. ich würde es sogar drauf anlegen bei schwammiger formulierung. solange es keine eindeutige regelung gibt, muss man dir mal beweisen, dass du etwas verbotenes tust.

    23.06.18 21:32 1
  • Profilbild Oskar_

    absuletes Drama manchmal 🤣

    23.06.18 21:38 0
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