search
Werbung
Beiträge
Profilbild
Oskar_

Servus @ all will heute an einen See wo man nicht Blinkern darf ! Von kunstköder Verbot steht nix dabei Nur Blinkern verboten für mich heißt das , das wobbler ectr. erlaubt sind sonst würde doch Kunstköderverbot oder Spinnfischen verboten dabei stehen oder? Der wo die Karten verkauft angelt selbst nicht und sagt was weiß ich. ... 😥 bekomme auch sonst kein offiziellen ans Telefon

vor 7 Jahre
0
Profilbild
Johannes S.

Ich vermute mal das mit Blinkern das Spinnfischen gemeint is.

vor 7 Jahre
3
Profilbild
Unbekannt

Wer verkauft denn die Karten? Also nicht welcher Laden, sondern wer hat das Fischereirecht auf dem See. Frage den doch mal. Alles andere ist hier wieder lesen aus der Glaskugel.😉

vor 7 Jahre
0
Profilbild
Oskar_

legt man es drauf an kann man ja nur den kürzeren ziehen aber ich finde das so schlecht deklariert und kein Ansprechpartner der eine Vernünftige Auskunft geben kann weiß net ob ich mit wobbler und gufi angeln soll

vor 7 Jahre
0
Profilbild
Oskar_

@ Dave verkauft werden sie nur Vorort im Bistro Fischereirecht hat einer von weiterweg nicht zu erreichen! ASV in der nähe kann keine Auskunft geben sauuugut!!😲😤

vor 7 Jahre
0
Profilbild
Unbekannt

Ich würde mich auch der Aussage Blinkern=Spinnfischen anschliessen

vor 7 Jahre
1
Profilbild
Banana Joe

Ich denke auch das damit Spinnfischen gemeint ist, die Bezeichnungen sind aber allgemein immer schwammig formuliert.. Manche schreiben das "schleppen" nicht erlaubt ist und meinen damit das Spinnfischen, wobei das natürlich gut mit dem eigentlichen Schleppangeln vom Boot aus verwechselt werden kann.. Andere schreiben, dass Raubfischköder nicht erlaubt sind.. was dann das Angeln mit Kunstködern sowie totem Köderfisch bezeichnet. Notfalls das Telefon nehmen und bei den Pächtern oder Vereine oder so nochmal nachfragen.

vor 7 Jahre
2
Profilbild
Oskar_

Habe nach großem Aufwand endlich mal den Verantwortlichen ans Telefon bekommen! erschreckend wie ahnungslos doch jemand sein kann der ein Gewässer pachtet! 🙈🙉 Blinkern verboten heißt laut seiner Aussage nur Blinkern nicht erlaubt ! Wobbler & gummifische und Co sind erlaubt das soll man mal verstehen 😂

vor 7 Jahre
2
Profilbild
Nombre988

Echt dämlich 😂

vor 7 Jahre
1
Profilbild
Unbekannt

Warum? Er hat doch genau das verboten, was er gemeint hat! Blinkern halt! Macht zwar keinen wirklich Sinn, aber ist doch Urlaub gut für dich.😂

vor 7 Jahre
0
Profilbild
Unbekannt

Urlaub= nur

vor 7 Jahre
0
Profilbild
Unbekannt

Dieser Post wurde gelöscht.

vor 7 Jahre
0
Profilbild
Unbekannt

Sry ich hatte einen Rechtschreibfehler. Also nochmal. Ich kenne ein Gewässer bei dem auch Blinkern verboten ist. Dort ist mit Blinkern allerdings tatsächlich Spinnfischen gemeint.

vor 7 Jahre
0
Profilbild
Banana Joe

Jetz stellt euch mal vor ihr seit an einem Gewässer und ihr denkt euch "okay da steht nur was von Blinkern verboten, dann nehm ich hald nen Gummifisch"... später kommt dann die Fischereiaufsicht und meint ihr dürft das nicht und verweist euch vom Gewässer 🤷‍♂️ Wenn ihr das anfechtet könntet ihr sogar im Recht sein. Meiner Meinung nach müssen bei sowas eindeutige und einheitliche Bezeichnungen und Regelungen her.. Isn totaler Grampf..

vor 7 Jahre
2
Profilbild
ROOKIE81

jo seh ich auch so. ich würde es sogar drauf anlegen bei schwammiger formulierung. solange es keine eindeutige regelung gibt, muss man dir mal beweisen, dass du etwas verbotenes tust.

vor 7 Jahre
1
Profilbild
Oskar_

absuletes Drama manchmal 🤣

vor 7 Jahre
0
Alle Beiträge anzeigen
Alle Gewässer in der Nähe ansehen