Wobbler
Hallo miteinander, Ich habe eine Frage zu künstlichen Köder bei einer Spinnangel. Und zwar wie ist das bei einem Wobbler mit 2x Drillingshaken? Ich möchte damit in Brandenburg angeln, allerdings in Gewässerordnung und allgemein steht „Ein Spinnköder darf höchstens drei Haken (Einfach-, Doppel-, Drillingshaken) aufweisen.“ So wie ich das verstehe, ein Wobbler mit 2x Drillingshaken ist dann verboten? Vielen Dank vorab Lg
Wobbler mit bis zu 3 Drillingshaken sind erlaubt. Ein Drilling gilt als ein Haken.
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