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  • Profilbild xXrussikXx

    Guten Tag die Herren/Angler,

    Ich habe da eine Frage, wie tötet man einen Aal am Gewässer waidgerecht. Manche sagen, da man ihn ausnehmen muss, darf man ihn nicht am Gewässer töten und man muss ihn mit nach Hause nehmen. Manche sagen man muss ihn direkt nach dem abködern hintern Kopf durchschneiden und direkt am Gewässer ausnehmen.
    Also wie ist es jetzt, damit man dann besser auf der sicheren Seite ist.

    Vielen Dank! Petri!!!

    02.04.22 19:25 0
  • Profilbild Housemeister

    In Salz totlaufen lassen.
    „Spaß“ beiseite.
    Ich betäube nen Aal wie jeden anderen Fisch auch. Dann mit nem Genickschnitt oder dem Aaltöter das Rückgrat durchtrennen und anschließend am besten sofort ausnehmen. Achtung: Beim Ausnehemen auf jeden Fall die Niere entnehmen. Die sitzt beim Aal hinter dem After, also auch noch Richtung Schwanzende einschneiden.

    02.04.22 21:11 11
  • Profilbild Mox

    Hi. Aale sind durch einen Stich, der die Wirbelsäule durchtrennt und sofortiges Ausnehmen, inklusive des Herzens, zu töten. Aale müssen nicht betäubt werden. Nachzulesen im Tierschutzgesetz in Verbindung mit der Tierschutzschlachtverordnung😉

    Grpße und Petri

    02.04.22 21:18 8
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  • Profilbild xXrussikXx

    Danke euch!!! Petri

    02.04.22 21:40 1
  • Profilbild Berti..

    Die Variante von Housemeister ist auch die die ich Anwende.
    Das sofortige ausnehmen halte ich für unnötig und ist bei uns sogar verboten

    03.04.22 08:42 1
  • Profilbild Housemeister

    Okay, bei uns so weit ich weiß nicht, solange man die Innereien mitnimmt. Mülltüte hat man sowieso immer dabei 😉

    03.04.22 11:03 2
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  • Profilbild Anglers Knigge

    Moin, Ausnehmen ist ein wenig krass und an vielen Gewässern untersagt. Halte es bei dem Schnitt durch die Wirbelsäule.

    03.04.22 14:47 2
  • Profilbild E & D

    Ich muss den Aal aber nicht sofort ausnehmen

    03.04.22 15:05 1
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Also Aale betäuben ist Waidrechtlich nicht notwendig und auch nicht von Vorteil.
    Ähnlich wie bei Krabben lebendig in kochendes Wasser werfen.
    Ein Gezielter Schnitt durch die Wirbelsäule, kurz hinter der Kiemenöffnung ist das geringste Leid für den Aal.

    Und ausnehmen ist zumindest in Franken an allen Gewässern verboten auch nicht wenn die Innereien in einer Mülltüte gleich mitgenommen werden.

    03.04.22 15:06 3
  • Profilbild Mox

    Ich will wirklich nicht Klugscheißen, aber der Aal ist nach dem Genickstich sofort auszunehmen. Das wird auch beim Lehrgang so gelehrt (Bayern). Und ja, an den meisten Gewässern ist das Ausnehmen am Wasser verboten. Das gilt jedoch in der Regel nicht für den Aal, da diese Art des Tötens gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Ausnahme ist eigentlich in der jeweiligen Vereinssatzung/Gewässerordnung o. ä. beschrieben. Wenn nicht, sollte angeregt werden dies zu tun, da es sich um die Vorschriften eines Bundesgesetzes/ einer Bundesverordnung handelt, welche höherwertiger ggü. Landesgesetzen/-verordnungen sind.

    Wie ihr persönlich verfahrt ist mit wurscht. Ihr seit alle Erwachsen und wisst schon was ihr tut. Aber wenn jemand nach Auskunft fragt, sollte man eine Auskunft geben, die sich am Gesetz und nicht an persönlichen Verhaltensweisen orientiert.

    Ist nicht böse gemeint und ich will auch keinem auf die Füße treten

    Grüße und Petri

    03.04.22 15:41 4
  • Profilbild Mox

    hier mal ein Gesetzesauszug. Etwas übersichtlicher als direkt aus dem Gesetzestext😉

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    03.04.22 15:45 1
  • Profilbild Berti..

    Von welcher Ebene ist dieses Gesetz?
    Bei uns absolut unüblich und an den Gewässern verboten

    03.04.22 17:07 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    steht oben, aus der tierschutz Schlacht Verordnung

    03.04.22 17:11 0
  • Profilbild Berti..

    Hmmm

    03.04.22 17:18 0
  • Profilbild Mox

    Es handelt sich um eine Bundesverordnung. Es ist quasi die nationale Umsetzung einer EU Verordnung

    03.04.22 17:22 0
  • Profilbild Berti..

    Kannst du bitte den Link dazu schicken?
    Ich kann nämlich leider nichts über das ausnehmen finden

    03.04.22 17:27 0
  • Profilbild Mox

    link_2013/link

    Paragraph 12 Absatz 10 Nummer 2

    03.04.22 18:08 1
  • Profilbild Mox

    Nochmal... ich möchte niemanden ans Bein pinkeln. Ich fände es nur schade wenn xXrussikXx hier eine Auskunft erhält, welche ihn dann eventuell bei einer Kontrolle in Schwierigkeiten bringen könnte

    03.04.22 18:31 0
  • Profilbild Berti..

    Das nichts mit ans nein pinkel zu tun wenn es so belegen kann. Mir war es überhaupt nicht bewusst das das ausnehmen sein muss.
    Danke dir für den Link

    03.04.22 18:37 1
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Kann ich mich Berti nur anschließen, für mich war das ausnehmen ehrlich gesagt auch neu und ich würde lügen wenn ich behaupte das ich das mal in meiner Prüfung gelernt hätte.

    03.04.22 18:40 0
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