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Schüzei

In meinem Buch über Fischereirecht steht das:

vor 4 Jahre
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Schüzei

Stimmt das? Wenn ich jetz einen Bachsaibling mit 15cm an einem Bach mit wildem Bafo bestand fange muss ich ihn mitnehmen?

vor 4 Jahre
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Schüzei

Oder einen 45er Aal, wenn es wilde Edelkrebse gibt?

vor 4 Jahre
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pd69

das regelt wie immer das fischereirecht des Landes sowie die Bestimmungen des Vereines

vor 4 Jahre
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pd69

das heißt, es darf dann kein schonmaß und/oder eine entnahmepflicht vorliegen

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Ja musst du mitnehmen. Steht doch da!!!

vor 4 Jahre
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pd69

was ist das für ein Buch?

vor 4 Jahre
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Schüzei

Ist ein Katalog den bekommt man privat, wenn man Fischerkurs macht vom Kursleiter

vor 4 Jahre
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pd69

also bayerisches fischereirecht?

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Du musst aber halt immer bedenken, dass es keinen einheitlichen Fischereischein gibt, sondern jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen hat. Dazu kann auch noch jeder Fischereiberechtigte ( Fischer, Verband, Verein, Pächter) seine eigenen Regelungen erlassen. Also ist das in dem Buch nicht überall gültig.

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Das steht dann schon im Erlaubnisschein. Woher soll ein einfacher Angler denn auch wissen oder beurteilen, ob ein Gewässer einen sich selbst erhaltenden Bachforellen- oder Edelkrebsbestand beherbergt.

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Leider sagt das Fischereirecht auch, dass jeder sich vor dem Angel bei dem für das Gewässer Verantwortlichen über die jeweiligen Vorschriften zu erkundigen hat

vor 4 Jahre
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Unbekannt

Sei es Schonzeiten, Mindestmaße und und und...

vor 4 Jahre
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