Aale bei Edelkrebsbestand?
In meinem Buch über Fischereirecht steht das:
Stimmt das? Wenn ich jetz einen Bachsaibling mit 15cm an einem Bach mit wildem Bafo bestand fange muss ich ihn mitnehmen?
Oder einen 45er Aal, wenn es wilde Edelkrebse gibt?
das regelt wie immer das fischereirecht des Landes sowie die Bestimmungen des Vereines
das heißt, es darf dann kein schonmaß und/oder eine entnahmepflicht vorliegen
Ja musst du mitnehmen. Steht doch da!!!
was ist das für ein Buch?
Ist ein Katalog den bekommt man privat, wenn man Fischerkurs macht vom Kursleiter
also bayerisches fischereirecht?
Du musst aber halt immer bedenken, dass es keinen einheitlichen Fischereischein gibt, sondern jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen hat. Dazu kann auch noch jeder Fischereiberechtigte ( Fischer, Verband, Verein, Pächter) seine eigenen Regelungen erlassen. Also ist das in dem Buch nicht überall gültig.
Das steht dann schon im Erlaubnisschein. Woher soll ein einfacher Angler denn auch wissen oder beurteilen, ob ein Gewässer einen sich selbst erhaltenden Bachforellen- oder Edelkrebsbestand beherbergt.
Leider sagt das Fischereirecht auch, dass jeder sich vor dem Angel bei dem für das Gewässer Verantwortlichen über die jeweiligen Vorschriften zu erkundigen hat
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