
Klare Regelung zu Naturschutzgebieten?

Guten Tag, gleich vorab, dass man mit einem Auto nicht durch Büsche und Sträucher brettert ist eigentlich klar. ich bin lediglich verwirrt was die genauen Regelungen und Grenzen angeht. wenn ein Ort als Naturschutzgebiet gekennzeichnet ist, darf ich dann gar nicht durchfahren? ich sehe so oft auch solche Gebiete die mitten auf der Straße beginnen, und dort fahren schließlich auch Autos durch.. bitte erleuchtet mich! danke

Ist soweit ich weiß auch Ländersache, aber grundsätzlich sollte man Naturschutzgebiete nicht befahren, wenn es nicht sein muss.

nicht verwechseln mit Landschaftsschutzgebiet, da sind Dinge wie das befahren (auf wegen ) erlaubt . es gibt auch unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland dazu , das hat auch immer wieder Zündstoff bei Kontrollen durch die Rennleitung, in Sachsen Anhalt ist zbsp keine Regelung in der StVO vorhanden, was Landschaftsschutzgebiete betrifft , aber es gibt Sonderregelungen je nach Kommune, im Saalekreis gibt's ne allgemein Verfügung in Halle wiederum benötigt man ne befahrgenemigung für Forst und Waldwege. das ist wahrlich ein kompliziertes Thema
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