++ EU-weites Verkaufsverbot für Angelblei beschlossen ++
Nach jahrelangem Tauziehen hat sich die EU final auf ein Bleiverbot für Angelausrüstung geeinigt. Nachdem weder EU-Parlament noch der Rat zuletzt noch Einwände eingelegt hatten, wird die neue Richtlinie voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.
Was wurde beschlossen?
1. Entwarnung für die Tacklebox: Kein Verbot für Altbestände!
Die wichtigste vorweg: Die EU verbietet nur den Verkauf und die Einfuhr von bleihaltigem Tackle im Handel. Ein EU-weites Anwendungs- oder Nutzungsverbot für Freizeitangler wurde explizit nicht beschlossen.
- Das bedeutet für Angler: Alles, was man an Bleigewichten, Jigköpfen, Pilkern und Bleischrot bereits besitzt, darf nach EU-Recht weiterhin beim Angeln verwendet werden.
- Die Einschränkung: Die EU überlässt die Nutzung den einzelnen Ländern und Gewässerbetreibern. Vereins- oder landesweite Verbote können also jederzeit erlassen werden.
2. Der Fahrplan: Was verschwindet wann aus den Regalen?
Für Händler und Hersteller läuft ab dem Inkrafttreten (Herbst 2026) der Countdown. Das Verkaufsverbot gilt für Produkte ab 1 % Bleigehalt und greift schrittweise:
- Nach 6 Monaten: Verkaufsstopp für Bleihaltige Absenkdrähte (Fishing Wires) und Selbstlösende Gewichte (bspw. Safety-Clip) jeder Größe.
- Nach 3 Jahren: Verkaufsstopp für Bleigewichte und Kunstköder/Jigs bis 50 Gramm.
- Nach 5 Jahren: Verkaufsstopp für Bleigewichte und Kunstköder über 50 Gramm bis 1 kg.
3. Kleingedrucktes & Sonderregeln
- Kleinst-Schrotblei bleibt erlaubt: Schrotbleie (Split Shot) bis max. 0,06 Gramm dürfen weiter verkauft werden – vorausgesetzt, sie stecken in auslaufsicheren und kindergesicherten Spenderdosen.
- Kupferköder: Kunstköder aus Kupferlegierungen dürfen weiter bis zu 3 % Blei enthalten.
- Keine Aufkleber-Pflicht auf Ködern: Auf den einzelnen Verpackungen muss kein Warnhinweis stehen. Händler müssen aber im Ladenlokal und im Online-Shop Schilder mit Warnhinweisen und den Fristen anbringen.
4. Was sagen die europäischen Angelverbände dazu?
Der europäische Angelgeräteverband (EFTTA) und die European Anglers Alliance (EAA) zeigen sich enttäuscht. Sie hatten sich für ein einheitliches Verkaufs- und Nutzungsverbot in der EU eingesetzt. Ihre Befürchtung ist, dass ein reines Verkaufsverbot ohne Nutzungsverbot für Verwirrung am Ufer sorgt, den Schwarzmarkt bzw. Importe begünstigt und zu einem unübersichtlichen Regel-Flickenteppich in Europa führen könnte.
Fazit für Angler: Ruhe bewahren & Alternativen testen
Es gibt keinen Grund für Panikkäufe oder Bunkerkäufe im Angelladen. Die Fristen sind sehr lang und man kann vorhandene Bestände entspannt aufbrauchen. Trotzdem lohnt es sich natürlich schon jetzt beim Nachkaufen der Umwelt zuliebe auf zukunftssichere Alternativen zu setzen: Tungsten (Wolfram), Stahl, Messing, Glas oder Stein fangen genauso verlässlich und sparen in Zukunft Ärger am Gewässer.
Quelle: EFTTA Pressemeldung vom 18.08.2026 (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
Danke für die Infos👍
👍 Danke für die Info
Was genau heißt das für Swimbait und jegliche Art von wobbler? sind die dann auch betroffen oder nicht?
👍
Danke schön für die Info👌
Super Info 👍
Danke für die Info.
ein guter Schritt! 👌🏼
Vielen Dank
Dieser Post wurde gelöscht.
Danke für die Info. Soll wir uns jetzt etwa nochmal eindecken?😅
danke für info
Super Info Und Klasse zu Wissen 👍🏽
Danke für die Info 👍
aber darf man jetzt noch Blei benutzen was man hat
Es wird sich immer was neues einfallen gelassen um denn Angler zu schikanieren danke aber trotzdem für die info
danke
Sehr gut und danke für die Infos.
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