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  • Profilbild Philipp.RNG

    Servus Leute,

    hab mir erst vor kurzem ne neue Wallerrute gekauft. Allerdings schweren Herzens, da ich etwas hin und her gerissen bin was das Wallerangeln betrifft.... aufgrund der Regelung das jeder Gefangene Wels entnommen und getötet werden muss... auch in meinem Verein gibt es diese Regelung und ich weiß nicht genau wie ich mich dazu verhalten muss. Klar ich kanns verstehen wenn es sich um einen Fisch handelt den ich verwerten kann, so bis 1,50m oder so, aber was bitte soll ich mit einem 2m Schlitten machen 😅 den kann ich ja nicht mehr anständig verwerten...

    13.08.18 19:07 2
  • Profilbild Philipp.RNG

    Achja nun meine Frage, kennt sich wer mit der genauen Gesetzgebung aus ? MUSS ich den Fisch wirklich entnehmen oder ist in diesem Fall Catch & Release eine legitime möglichkeit

    13.08.18 19:09 2
  • Unbekannt

    mach's einfach solange du alleine bist und dich niemand sieht würde ich ihn an deiner Seite wieder reinsetzen und

    13.08.18 19:39 5
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  • Profilbild datodorigit

    Das Tierschutzgesetz sagt ! Entnehmen! link ..🤯

    13.08.18 19:46 1
  • Unbekannt

    Da gibt es KEINE einheitliche Regelung. Das ist alles Ländersache. In Brandenburg beim LAVB z.B. musst du keinen Fisch verwerten. Aber das reine C&R Angeln ist auch verboten.
    Und wenn es bei dir so vorgeschrieben ist, gibt es halt keine legitime Möglich für C&R. Was willst du also hören?

    13.08.18 19:48 0
  • Profilbild datodorigit

    😅auf den Punkt ! Hör auf dein Hirn und sei clever 🤙

    13.08.18 19:49 2
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  • Unbekannt

    Außerdem hat dieses bedingungslose entnehmen von Welsen auch seinen Grund. So ein Wels, und gerade auch von 2m, frist schon mal ganz schön was weg.
    In BRB hat er deshalb auch keine Schonzeit und kein Mindestmaß mehr.
    Ich kann dich aber auch verstehen. Einen 2m Wels könnte ich auch nicht mehr sinnvoll verwerten.

    13.08.18 19:54 2
  • Unbekannt

    Was passiert eig, wenn man den 2 Meter Wels wieder released, gesehen wird und dann glaubhaft vermittelt man dachte ernsthaft im Eifer des Gefechtes der Wels wäre ein monströses Flussneunauge gewesen, was natürlich ganzjährig geschützt schnellstmöglich wieder eingesetzt werden muss.

    13.08.18 20:05 2
  • Unbekannt

    Dann wird man dir wahrscheinlich die Angelerlaubnis entziehen, einen Drogentest machen und dich anschließend in eine geschlossene Anstalt einweisen.
    Dummheit schützt in Deutschland nicht vor Strafe.

    13.08.18 20:09 14
  • Unbekannt

    die ersten 8 Wörter waren kein gänzlicher Schwachsinn. Glückwunsch. Der Rest schon

    13.08.18 20:15 1
  • Unbekannt

    Sorry, wenn du jemanden glaubhaft weiß machen willst, dass du einen 2m Wels für ein Flussneunauge gehalten hast, wird man dich für nicht ganz klar im Kopf halten. Das soll auch keine Beleidigung sein, aber ich würde dann schon die Polizei rufen und denen erzählen, dass hier jemand etwas verwirrt ist und dringend medizinische Hilfe braucht.

    13.08.18 20:31 2
  • Unbekannt

    😂 würd jeder wegen Dummheit direkt die Polizei gerufen und ein wertvoller Platz in der Psych blockiert, wäre echt ganz schön was los. Ist vllt nicht der eleganteste Weg, aber wenn man sich clever anstellt könnte man so mit einer Verwarnung davon kommen anstatt einer Anzeige von PETA. Falls dich nur das Beispiel Flussneunauge stört. Hier ein neues: eine monströse Quappe.

    13.08.18 21:08 1
  • Profilbild Jörn Kröving

    Für das zurücksetzen von einem Wels gab es am Bodensee eine deutliche Strafe. Ich glaube es waren 3800 Euro für den Angler und für seinen Kollegen auch 2000 Euro. Auch ein ehemaliger Fußballprofi musste schon für das zurücksetzen eines Welses viel Geld bezahlen. Die Welse sollen zum Schutz unserer heimischen Arten aus den Gewässern entfernt werden. Ein Release ist daher laut Gesetz keine möglichkeit.

    13.08.18 21:35 6
  • Unbekannt

    Na es kommt ja auch auf die Dummheit an! Aber wenn jemand GLAUBHAFT meint, einen Wels mit einem Flussneunauge verwechselt zu haben, muss man davon ausgehen, dass er medizinische Hilfe braucht! Und jeder ist in Deutschland zur ersten Hilfe verpflichtet. Also bleibt nur der Anruf bei der Polizei oder bei der 112! SORRY

    14.08.18 06:46 2
  • Profilbild lauair

    Fahrt mal runter.
    Wo kein Kläger da kein Richter. Augen auf im Straßenverkehr.
    Petri

    14.08.18 08:14 4
  • Profilbild Timbo78

    Wenn ihr nen Wildpark in der Nähe habt, die Wildsäue stehen total auf Fisch. Einfach mal nachfragen, ob die abnehmen würden, wäre dann auch wieder der Grund gegeben, Ernährung von Mensch und Tier.
    Ansonsten frei lassen ohne Verzögerung, ohne Fotosession, dann gibt es auch keinen Ärger, denn die Strafen gab es immer für die Fotosession, noch keine für das eigentliche freilassen.

    14.08.18 09:11 0
  • Profilbild lauair

    ausversehen von der abhakmate gerutscht oder direkt im Wasser vom Haken befreien, so ein 2m Wels hat durchaus das zeug dazu sich von einem loszureißen ;)

    14.08.18 09:13 1
  • Profilbild Palino

    Du hast ja einen Verein der das explizit so fordert.

    Ich wurde sagen:
    Entnehmen, Verein informieren und Grillparty.

    14.08.18 13:27 1
  • Profilbild Philipp.RNG

    ok ja das heißt dann wohl entnehmen und den Verein informieren ;) Danke für die Infos Jungs !!

    14.08.18 14:07 1
  • Profilbild Benfred

    mich würde interessieren was der Wasserwart von meinem Verein sagt wenn so ein 2m. Schlitten in der Mülltonne steht und bei dem Wetter der 3te Tag anbricht😂😂😂😂😂

    14.08.18 18:03 3
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