Vertikal auf Waller jiggen erlaubt während Schonzeit vom Raubfisch?
Hallo liebe Leute. Bräuchte mal eure Einschätzung zu dem Thema. Aktuell ist Raubfisch-Schonzeit hier in Bayern. Ich hatte vor nächste Woche mit meinen Belly auf den See zu gehen und Vertikal auf Waller zu Jiggen. Allerdings steht in der Erlaubniskarte: "jegliche Art von Spinnfischen ist bis zum 31.05. untersagt. Zählt das auch dazu in euren Augen? Wahrscheinlich schon oder? Also bleibt mir wahrscheinlich nichts anderes übrig als mit Tauwurm und dem Wallerholz loszuziehen. Danke im Voraus für eure Antworten. Bleibt gesund und liebe Grüße
NEIN ❗️
Tauwürmer sind ok ....
Vertikalfischen würde ich auf jeden Fall zum Spinnfischen dazu zählen. Achte auf die Formulierung! Hier wird nur die Angeltechnik als Verboten erklärt! Da macht es auch keinen Unterschied ob Würmer dran sind. Wundert mich, dass nix zu Ködern wie Köderfisch und Fischfetzen oder Raubfischködern dabei steht. Mit ner Grund- oder Posenmontage, ist das was anderes.
Ich habe gerade eben bei dem Fischereiverband Mittelfranken angefragt, weil die Formulierungen für mich nicht wirklich aussagekräftig sind. Jede Art von aktiven angeln ist untersagt. Zitat: "sobald Sie einmal mit dem Wallerholz klopfen ist der Spaß vorbei". Wie @Fliegauf Philipp schon sagte Grund und Pose OK alles andere nicht. Naja gut 😏 trotzdem danke euch
interessant 🤔 Bei uns ist jede Art der angelei mit Kunstködern oder Köderfisch untersagt. Wir dürfen zb Dropshot und Tauwurm kombinieren um auf Barsch zu angeln. Von daher gehe ich Ich auch nächste Woche mit Tauwurmbündel auf Wels 😁
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